Leichentransport: Bei Straftat trägt Polizei die Kosten
Neustadt/Weinstraße (dpa/tmn) - Die Polizei muss die Kosten für den Leichentransport übernehmen, wenn Verdacht auf eine Straftat besteht. So urteilte das Verwaltungsgericht in Neustadt an der Weinstraße.
Hinterbliebene seien nicht verpflichtet, die Rechnung für das Bergen und Überführen der Leiche zu begleichen, wenn es sich möglicherweise um ein Verbrechen handelt. Das entschied das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße (Aktenzeichen: 5 K 301/11), wie die Arbeitsgemeinschaft Erbrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilt.
In dem verhandelten Fall war eine Frau in einem Feld tot aufgefunden worden. Nach Einschätzung der Polizei war ein Verbrechen nicht auszuschließen, die Staatsanwaltschaft ordnete eine Obduktion an. Die Polizei beauftragte daraufhin ein Bestattungsinstitut mit der Überführung der Leiche. Das Ermittlungsverfahren wurde später allerdings eingestellt. Der Witwer bekam dennoch einen Kostenbescheid vom Polizeipräsidium für den Leichentransport in Höhe von 900 Euro.
Gegen diesen Bescheid wehrte er sich, erklärte aber seine Bereitschaft, die üblichen Kosten von etwa 450 Euro zu übernehmen. Das Gericht entschied, dass er für die Kosten überhaupt nicht aufkommen muss. Der Kostenbescheid sei an sich schon rechtswidrig. Der Transport der Leiche habe allein strafrechtlichen Zwecken und den Ermittlungen gedient.