Mahngebühren nie ungeprüft überweisen
Mainz (dpa/tmn) - Flattert eine Mahnung ins Haus, sollten Verbraucher diese erst auf ihre Rechtmäßigkeit prüfen. Denn nicht immer sind die Mahngebühren rechtens. Der schriftliche Widerspruch ist ein erster Schritt.
Verbraucher sollten sich nicht von zweifelhaften Mahnschreiben einschüchtern lassen. So sollten sie nie aus Panik sofort das Geld überweisen, sondern immer zuerst prüfen, ob die Forderung überhaupt berechtigt ist, rät die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Sei die Mahnung unberechtigt, sollten Betroffene mit einem schriftlichen Widerruf per Einschreiben reagieren. Auch von aggressiv angedrohten Mahnverfahren oder Zusatzkosten sollten sie sich nicht verunsichern lassen. Dubiose Geschäftemacher versuchten immer wieder, mit zweifelhaften Forderungen die Gutgläubigkeit der Verbraucher auszunutzen.
Aktuell warnt die Verbraucherzentrale vor dem Mahnschreiben einer griechischen Rechtsanwältin mit Sitz in Frankfurt/Main. Die Empfänger sollten 127,50 Euro für die Teilnahme an einer Lotto-Spielgemeinschaft überweisen, weil ein Lastschrifteinzug nicht funktioniert habe. Betroffene hätten allerdings berichtet, dass sie gar keinen Vertrag mit der Spielgemeinschaft haben.