Mütterrente bei Rentenanpassung noch nicht enthalten
Berlin (dpa/tmn) - Im Juli werden die Renten angehoben - die Mütterrente folgt erst im Herbst. Die Beträge müssen bis dahin berechnet werden. Empfänger erhalten dann eine Nachzahlung.
Die Renten in Deutschland werden zum 1. Juli angehoben. Allerdings ist die zu diesem Zeitpunkt ebenfalls geplante Mütterrente noch nicht in dem neuen Betrag enthalten. Darauf weist die Rentenversicherung Bund in Berlin hin. Die Mütterrente wird getrennt von der Rentenanpassung bis zum Herbst berechnet. Die Betroffenen erhalten bis spätestens Ende 2014 ihre Bescheide. Gezahlt wird der Zuschlag rückwirkend. Zunächst erhalten die Rentner zum 1. Juli in den alten Bundesländern eine Rentensteigerung von 1,67 Prozent, in den neuen Bundesländern von 2,53 Prozent.
Ausgezahlt wird die höhere Rente zu unterschiedlichen Zeitpunkten. Wegen einer Rechtsänderung im Jahr 2004 wird Senioren, deren Rente im April 2004 oder später begonnen hat, das Geld nachschüssig ausgezahlt. Ende Juni erhalten sie also die Rente für Juni und damit noch in der bisherigen Höhe. Ende Juli erhalten sie die erste Rentenzahlung mit der Erhöhung. Anders sieht es aus, wenn die Rente vor April 2004 begonnen hat: Dann wird sie vorschüssig gezahlt, so dass schon Ende Juni erstmalig die um die Rentenanpassung erhöhte Juli-Rente auf dem Konto sein sollte.