Widerruf von Haustürgeschäften bald leichter
Hamburg (dpa/tmn) - Bislang war es nicht so leicht, Haustürgeschäfte rückwirkend zu widerrufen. Eine neue Gesetzeslage erlaubt Verbrauchern bald den Widerruf bis zu 14 Tage nach Warenerhalt, berichtet die Verbraucherzentrale Hamburg.
Verbraucher können ab Mitte Juni Haustürgeschäfte leichter rückgängig machen. Darauf weist die Verbraucherzentrale Hamburg hin. Verträge, die außerhalb von Geschäftsräumen abgeschlossen wurden, können bald noch 14 Tage nach Erhalt einer Ware widerrufen werden. Bislang begann die Frist mit der Belehrung in Textform, also zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Die Regelung ist Teil des Gesetzes zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie, das in Deutschland am 13. Juni in Kraft tritt.
Bisher verschickten Anbieter die zwischen Tür und Angel gekauften Produkte meist erst 14 Tage nach Vertragsschluss an ihre Kunden. Der Kaufvertrag konnte dann häufig nicht mehr widerrufen werden. Anders als bisher, steht Verbrauchern dieses Widerrufsrecht künftig sogar dann zu, wenn sie beispielsweise einen Vertreter-Besuch in der eigenen Wohnung ausdrücklich bestellt haben.