Musterverfahren über Abrechnung bei Dienstwagen-Fahrten
Berlin (dpa/tmn) - Manche Unternehmer nutzen ihren Dienstwagen nur gelegentlich für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte. Sie können von einem Gerichtsverfahren vor dem Bundesfinanzhof (BFH) profitieren.
Darauf weist der Bund der Steuerzahler hin.
Das oberste deutsche Steuergericht muss entscheiden, ob für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte grundsätzlich ein pauschaler Zuschlag von 0,03 Prozent des Fahrzeuglistenpreises pro Monat und Fahrtkilometer berechnet werden muss - oder ob auch eine genaue Abrechnung nach Fahrtagen möglich ist.
Im Streitfall nutzte eine selbstständige Ärztin den Dienstwagen auch für Fahrten zwischen Wohnung und Praxis. Ein Fahrtenbuch führte sie nicht, so dass 1 Prozent des Fahrzeug-Bruttolistenpreises pro Monat als Nutzungsvorteil versteuert wurde. Für den Weg zwischen Wohnung und Betriebsstätte verlangte die Finanzverwaltung pauschal einen Zuschlag von 0,03 Prozent des Fahrzeug-Bruttolistenpreises pro Monat und Entfernungskilometer. Die Ärztin wollte hingegen taggenau abrechnen, da sie nur an wenigen Tagen im Monat mit dem Dienstwagen zur Praxis fuhr. Bei Arbeitnehmern ist eine genaue Abrechnung mit 0,002 Prozent des Listenpreises pro Tag und Fahrtkilometer möglich, darauf berief sich die Klägerin.
Das Finanzgericht Düsseldorf wies die Klage ab, ließ aber die Revision zum Bundesfinanzhof zu. Das Verfahren ist dort unter dem Aktenzeichen III R 25/14 anhängig. Unternehmer, die den Dienstwagen nur gelegentlich für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte nutzen, sollten sich auf dieses Verfahren beziehen und eine genaue Abrechnung nach Fahrtagen verlangen. Bei weniger als 15 Fahrten pro Monat zum Betrieb ist die genaue Abrechnung nach Tagen günstiger.