Finanzen DGB: Anspruch bei Nachzahlung
Bei einer hohen Heizkostennachforderung können auch Personen für einen Monat leistungsberechtigt sein.
Wenn Arbeitnehmer eine hohe Heizkostennachzahlung erhalten, können sie im Jahr 2023 Bürgergeld auch nur für einen Monat beantragen. Auch der Kauf von Brennstoffen wie zum Beispiel Heizöl oder Pellets kann einen Anspruch auf Bürgergeld begründen. Darauf weist der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) Krefeld hin. „Beim Bürgergeld wird der Leistungsanspruch und das eigene Einkommen verglichen. Ist das Einkommen niedriger als der Anspruch, wird die Lücke ausgeglichen. Bei einer hohen Heizkostennachforderung können auch Personen für einen Monat leistungsberechtigt sein, die sonst mit ihrem Einkommen über dem Niveau des Bürgergeldes liegen“, so der Vorsitzende des DGB-Stadtverbandes Krefeld, Philipp Einfalt.
Ein Beispiel: Einem Paar mit einem Kind und durchschnittlicher Miete stehen beim Bürgergeld monatlich 1790 Euro zu. Da das Paar einschließlich Kindergeld über ein anrechenbares Einkommen von 2000 Euro verfügt, besteht kein Anspruch auf Bürgergeld. Muss nun eine Heizkostennachforderung von 600 Euro gezahlt werden, dann steigt der Leistungsanspruch im Monat der Fälligkeit von 1790 auf 2390 Euro und übersteigt das Einkommen deutlich. In diesem Monat besteht ein Leistungsanspruch in Höhe von 390 Euro.
Voraussetzungen: Der Antrag auf Bürgergeld beim Jobcenter muss bis zum Ablauf des dritten Monats nach dem Monat der Fälligkeit der Rechnung gestellt werden. „Bei einer Fälligkeit der Nachzahlung oder der Rechnung im März 2023 kann die Antragsstellung also noch bis Juni 2023 erfolgen. Bei dem Antrag wird umfassend geprüft, ob Arbeitnehmer für den Monat der Antragsstellung die Voraussetzungen für den Erhalt von Bürgergeld erfüllen. Wenn sie Einkommen haben oder über Vermögen verfügen, müssen sie hierzu Angaben machen. Die Heizkostennachzahlung wird bei der Berechnung ihrer Kosten für Unterkunft und Heizung entsprechend berücksichtigt, wenn die Arbeitnehmer im Abrechnungszeitraum alle Vorauszahlungen gezahlt haben“, so Einfalt.
Beim Bürgergeld gilt: Die Angemessenheit der Wohnung wird erst nach 12 Monaten (Karenzzeit) geprüft. Bis dahin werden die tatsächlichen Kosten der Wohnung übernommen. Die Karenzzeit gilt nicht für Heizkosten, die von Beginn an in angemessenen Umfang gewährt werden. Red