Nach der Scheidung den PKW behalten
Frankfurt (dpa/tmn) — In einer Familie wird das Auto meist von mehreren Personen genutzt. Doch wem gehört es nach der Scheidung? Das kommt darauf an, wofür der PKW hauptsächlich verwendet wird.
Nutzt ein Ehepartner den Wagen überwiegend für familiäre Zwecke, muss er diesen nach einer Trennung nicht herausgeben - selbst wenn der andere Ehepartner den Wagen ursprünglich gekauft hat. Das entschied das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (Az.: 2 UF 356/14), berichtet das Fachmagazin „NJW Spezial“ (Heft 17/2015).
Im aktuellen Fall kaufte ein Ehemann einen Pkw. Seine Frau erledigte mit dem Wagen überwiegend Einkäufe sowie den Transport der Kinder und nutzte ihn für Familienfahrten. Nach der Trennung verlangte der Mann sein Eigentum zurück. Sein Versuch, die Herausgabe vor Gericht durchzusetzen, scheiterte bereits in der ersten Instanz. Die Entscheidung der Richter hielt auch der Nachprüfung des Oberlandesgerichtes stand. Der Grund: Der Wagen wurde überwiegend im Interesse der Familie verwendet, damit gilt er als Hausgegenstand. Das ändert sich auch nicht, wenn der Wagen tagsüber für Fahrten zur Arbeitsstätte genutzt wird.
Über eine Nutzungsentschädigung wurde in diesem Fall nicht entschieden, da kein entsprechender Antrag vorlag. Generell sollte jedoch ein Familiengericht einen solchen Anspruch prüfen.