Ratgeber Der Neue Mindestlohn rückt das Thema Stundenlohn in den Fokus
Im Oktober 2022 wurde ein neuer Mindestlohn eingeführt. Dieser Schritt der Politik ist vor allem für Arbeitgeber in einigen Branchen zu keinem günstigen Zeitpunkt gekommen.
Mit den neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen für den Mindestlohn ist auch der Stundenlohn als Berechnungsgrundlage für Verdienstmöglichkeiten wieder in den Fokus gerückt.
Stundenlohn und Gehalt: Diesen Unterschied sollten Arbeitnehmer kennen
Der Stundenlohn wird häufig herangezogen, um die Verdienstmöglichkeiten in einer Branche darzustellen und einzelne Berufsbilder vergleichbar zu machen. Das Arbeitsentgelt erhalten zahlreiche Arbeitnehmer in Form eines Gehalts. Dieses wird meist als monatliches Bruttoeinkommen im Arbeitsvertrag festgehalten. In diesen Fällen ist der Stundenlohn häufig nicht im Vertrag angegeben. Einige Arbeitnehmer werden hingegen pro Stunde bezahlt. Sie bekommen keinen Monatslohn bzw. Jahreslohn, sondern einen Stundenlohn. Um das monatliche Bruttoeinkommen auf den Stundenlohn herunterzubrechen, reicht ein Blick in den Arbeitsvertrag in den meisten Fällen nicht aus. Mithilfe einer Formel oder eines Stundenlohnrechners lässt sich der Vergleichswert allerdings leicht ermitteln. Dies kann insbesondere für Gehaltsverhandlungen ein interessanter Aspekt sein.
Der Stundenlohn beschreibt die Höhe des Geldbetrags, den Arbeitnehmer für eine einzelne Arbeitsstunde erhalten. Der monatliche Gesamtlohn kalkuliert sich aus dem Stundenlohn und den tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden. Er schwankt also von Monat zu Monat, je nachdem, wie viele Arbeitstage für die Berechnung herangezogen werden können. Hier fallen je nach Vereinbarung im Arbeitsvertrag auch Feiertage, Brückentage und Urlaub ins Gewicht. Üblich ist die Lohnabrechnung pro Stunde unter anderem in handwerklichen Berufen, in Produktionsstätten und bei Minijobs.
Unter Gehalt ist dagegen eine fixe Vergütung zu verstehen, die sich nicht nach der Anzahl der tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden richtet. Eine pauschale Arbeitsleistung wird allerdings in den meisten Arbeitsverträgen als Richtwert vereinbart. Überstunden oder Unterstunden beeinflussen das Gehalt in der Regel nicht, es sei denn, es gibt abweichende Vereinbarungen im Arbeitsvertrag. In manchen Fällen kann jedoch auch das Gehalt schwanken – beispielsweise bei Schichtarbeit. Die Auszahlung des Gehalts erfolgt meist monatlich.
Stundenlohn oder Gehalt: So fahren Arbeitnehmer besser
Ob eine Bezahlung pro Stunde oder ein fixes Gehalt besser ist, lässt sich nicht pauschal sagen. Beide Formen der Entgeltzahlung haben Vor- und Nachteile. Bei einem Stundenlohn profitieren Arbeitnehmer von einem höheren Verdienst, wenn sie länger arbeiten, denn Überstunden führen in der Regel zu einem höheren Monatslohn. Dabei verwenden viele Unternehmen ein Zeiterfassungssystem. Bei der Gehaltszahlung ist wiederum die wirtschaftliche Planungssicherheit ein großer Vorteil. Der Arbeitnehmer bekommt jeden Monat denselben Betrag. Das gilt auch, wenn er in dem Monat krank war oder Urlaubstage genommen hat. Das erleichtert die finanzielle Planung.
So wird der Stundenlohn berechnet
In den meisten Arbeitsverträgen wird nur das monatliche Gehalt und nicht der Stundenlohn festgehalten. Allerdings kann es durchaus nützlich sein, den eigenen Stundenlohn zu kennen. Bei der Berechnung gilt zu beachten, dass die Anzahl der tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden von Monat zu Monat schwankt. Schließlich variieren die Anzahl der Werktage und der Feiertage sowie die Gesamtanzahl an Tagen pro Monat. Das Grundgehalt verändert sich dagegen nicht.
Um diese Varianz einkalkulieren zu können, basiert die Berechnung des Stundenlohns auf einem Quartal. Hierbei geht man davon aus, dass ein Quartal 13 Wochen hat. Das beruht darauf, dass ein Jahr 52 Wochen und vier Quartale umfasst. Werden die 52 Wochen durch vier geteilt, ergibt das 13 Wochen.
Der Stundenlohn berechnet sich folglich so:
- Zunächst wird die monatliche Stundenanzahl ausgerechnet. Hierzu ist die Anzahl der Wochenstunden mit dem Faktor 13 zu multiplizieren. Dieses Ergebnis wird durch drei Monate dividiert. Bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 38 Stunden würde das Endergebnis 164,66 Stunden betragen. Die Formel zur Berechnung der monatlichen Stundenanzahl lautet: (Anzahl der wöchentlichen Arbeitsstunden * 13 Wochen) / 3 Monate.
- Anschließend lässt sich der Stundenlohn berechnen. Hierzu ist das monatliche Bruttogehalt durch die zuvor berechnete monatliche Stundenanzahl zu dividieren. Bei einem monatlichen Bruttogehalt von 2.500 Euro würde der Stundenlohn in unserem Beispiel 15,18 Euro betragen. Die Formel zur Stundenlohnberechnung lautet: monatliches Bruttogehalt / monatliche Stundenanzahl.
Zu beachten ist, dass der berechnete Stundenlohn als Bruttolohn zu verstehen ist. Er unterliegt den gesetzlich und vertraglich festgelegten Abgaben. Dazu gehören die Steuern sowie die Beträge für die Sozialversicherungen. Der Netto-Stundenlohn richtet sich nach der eigenen Steuerklasse. Darüber hinaus ist die beschriebene Berechnung des Stundenlohns nur ein Näherungswert und keine exakte Darstellung der tatsächlich erhaltenen Leistungen. So werden hier beispielsweise die Zuschläge für Nachtarbeit, Schichtdienst oder Wochenendarbeit nicht berücksichtigt.
Tipp: Um den Stundenlohn zu berechnen, ist ein Stundenlohnrechner hilfreich. Hiermit ist es leicht möglich, den eigenen Stundenlohn mithilfe des Monats- oder Jahresgehalts als Berechnungsbasis auszurechnen. Meist ermöglicht ein Stundenlohnrechner auch die umgekehrte Berechnung, also die Berechnung des Monats- bzw. Jahresgehalts anhand des Stundenlohns.
Die Mindesthöhe des Stundenlohns
Über die Höhe des Stundenlohns bzw. des Gehalts können der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber verhandeln. Hierbei muss der Mindestlohn beachtet werden. Er wurde 2015 in Deutschland eingeführt und beschreibt eine Untergrenze für das Arbeitsentgelt. Sie ist gesetzlich festgelegt und darf nicht unterschritten werden. Seit der Einführung müssen Arbeitgeber den festgelegten Mindestlohn bezahlen. Ein freiwilliger Verzicht durch den Arbeitnehmer ist nicht möglich.
Im Jahr 2015 betrug der Mindestlohn 8,50 Euro pro Stunde. Seitdem ist er Stück für Stück gestiegen. Die letzte Erhöhung fand zum 01. Oktober 2022 stand. Seit diesem Zeitpunkt liegt der Mindestlohn bei 12,00 Euro brutto pro Arbeitsstunde. Zeitgleich wurde die Verdienstgrenze für Minijobs angehoben. Sie beträgt nun 520,00 Euro.
Der gesetzliche Mindestlohn gilt für die meisten Arbeitnehmer, die die Volljährigkeit erreicht haben. Einige Arbeitnehmer sind hiervon allerdings ausgenommen. Dazu gehören:
- Menschen mit Praktika, die maximal drei Monate dauern
- Pflichtpraktikanten
- Auszubildende
- Ehrenamtlich Tätige
- Langzeitarbeitslose während des ersten halben Jahres, nachdem sie ihre Arbeitslosigkeit beendet und eine Tätigkeit aufgenommen haben
- Jugendliche, die an einer Einstiegsqualifizierung zur Berufsbildungsvorbereitung teilnehmen
Die Branchenmindestlöhne als Richtwert
Neben dem gesetzlichen Mindestlohn existieren in Deutschland die sogenannten Branchenmindestlöhne. Diese gibt es allerdings nicht für jede Branche. Die Verhandlung eines Branchenmindestlohns erfolgt durch die Arbeitgeber und die Gewerkschaften. Durch die Politik wird der ausgehandelte Lohn für allgemein verbindlich erklärt. Somit gilt er für jeden Arbeitnehmer der entsprechenden Branche. Die Unternehmen in den Branchen sind also dazu verpflichtet, ihren Arbeitnehmern den Branchenmindestlohn zu bezahlen. Er fällt normalerweise höher aus als der gesetzliche Mindestlohn.