Nicht alle Zeitschriften-Abo lassen sich widerrufen

Potsdam (dpa/tmn) - Nicht alle Zeitschriftenabos können ohne Probleme widerrufen werden. Darauf weist die Verbraucherzentrale Brandenburg hin. So bestehe für Zeitschriftenabos, die über vorgedruckte Bestellkarten zustande kommen, kein Widerrufsrecht.

Ein Widerruf sei nur bei Haustürgeschäften und Fernabsatzverträgen möglich, bei denen der Verbraucher in der Regel unverhofft mit einem Vertrag konfrontiert ist oder sich kein ausreichendes Bild von der Leistung machen kann, so die Verbraucherschützer.