Nicht überstürzt in die private Kasse wechseln
Berlin (dpa/tmn) - Der Bund der Versicherten (BdV) warnt vor einem überstürzten Wechsel in die private Krankenversicherung. „Niemand sollte jetzt unüberlegt in die private Vollversicherung gehen, vielleicht nur, weil er gerade gut verdient“, sagt BdV-Vorstand Thorsten Rudnik.
Vorsicht sei insbesondere angebracht, wenn die familiäre Situation noch nicht geklärt ist: „Es droht Ungemach, wenn man nur die kurzfristige Ersparnis sieht und nicht wirklich weiß, was die langfristigen Folgen sind.“ Es bleibe dabei: „Der Schritt in die Private Krankenversicherung (PKV) ist der Beginn einer lebenslangen Bindung. Ein Zurück in die Gesetzliche gibt es für kaum jemanden mehr.“
Hintergrund ist, dass der Gesetzgeber den Wechsel in die PKV zum 1. Januar erleichtert: Dann fällt die Regel, wonach Arbeitnehmer erst dann in die Private wechseln können, wenn sie in drei aufeinander folgenden Kalenderjahren ein Bruttoeinkommen über der sogenannten Versicherungspflichtgrenze erzielt haben und weiter erzielen. Künftig gilt: Wer mit seinem Bruttoverdienst über der Versicherungspflichtgrenze von 4125 Euro (2011) liegt, kann nach einem Jahr von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung wechseln.
An die privaten Krankenversicherungen appelliert der BdV, angesichts massiver Beitragserhöhungen transparent und ehrlich über alternative Tarife zu informieren. „Gerade ältere Versicherte wissen in diesen Tagen oft nicht, wie sie ihre erneute Tariferhöhung bezahlen sollen“, sagte Rudnik. Aus der Sicht seines Verbandes informierten die Gesellschaften die gut acht Millionen Privatversicherten „bei weitem nicht ausreichend über Wechsel-Möglichkeiten“.
Der BdV erhalte derzeit „unendlich viele Zuschriften“ von Verbrauchern, die über die Höhe ihrer Beitragserhöhungen zum 1. Januar klagen: „Viele Aufschläge liegen im zweistelligen Bereich, einzelne bei 33 oder 35 Prozent“, sagte Rudnik. Einer der Gründe für die Erhöhungswelle ist, dass die niedrigen Marktzinsen die Bilanzen der Krankenversicherungen belasten.
Der Rat, doch einfach in den günstigen Basis-Tarif zu wechseln, hilft Privatversicherten laut BdV oft nicht weiter: „Weil die Leistungen dort nichts mit dem zu tun haben, was sich Patienten unter privatärztlichem Schutz vorstellen“, erläuterte Rudnik. Meist gebe es im Basis-Tarif nur die gesetzliche Standard-Versorgung, manchmal sogar noch weniger - etwa dann, wenn Basis-Versicherte in Arztpraxen abgewiesen würden.
Die bittere Erkenntnis für viele Privatversicherte: „Wer seinen umfassenden Schutz behalten will, findet gerade im Alter oft keine Alternative zu seinem teuren Tarif“, sagte Rudnik. Wer sparen wolle, müsse - möglichst mit professioneller Hilfe - herausfinden, auf welche Leistungen er verzichten kann und welcher Tarif letztlich akzeptabel ist: „Niemand sollte einfach aufgrund eines Beitragsvorteils wechseln.“