Noch keine zentrale Datenbank: Lohnschein prüfen

Berlin (dpa/tmn) - Arbeitnehmer sollten einen kritischen Blick auf ihre Januar-Gehaltsabrechnung werfen. Es könnten sich Fehler eingeschlichen haben. Grund: Da die elektronische Lohnsteuerkarte noch nicht gilt, gilt eine frühere Lohnsteuerkarte.

Weil sich der Start der elektronischen Lohnsteuerkarte verzögert hat, gilt weiterhin die Lohnsteuerkarte 2010 oder eine entsprechende Ersatzbescheinigung, erklärt der Bundesverband der Lohnsteuerhilfe (BDL) in Berlin. Möglicherweise haben sich inzwischen Änderungen ergeben. Diese werden bei der Lohnabrechnung möglicherweise nicht übernommen.

Arbeitnehmer sollten daher nach Angaben des BDL auf der Gehaltsabrechnung insbesondere schauen, ob ihre Steuerklasse stimmt. Aber auch die Konfession, die Anzahl der Kinderfreibeträge und sonstige Freibeträge, wie ein Behindertenpauschbetrag sollten geprüft werden. Bei Fehlern müssten sich Arbeitnehmer an das zuständige Finanzamt wenden.

Die Verwaltung der Daten über eine zentrale Datenbank, in der die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) gespeichert sind, sollte eigentlich 2012 starten. Aufgrund technischer Probleme wurde der Beginn aber auf 2013 verschoben.