„NV-Bescheinigung“ für Anleger mit kleinen Einkünften

Frankfurt/Main (dpa/tmn) - Geldanleger mit geringen Einkünften sollten beim Finanzamt eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung beantragen. Denn dann würden Kapitalerträge steuerfrei ausgezahlt, erklärt der Bundesverband Investment und Asset Management (BVI).

In Betracht komme die sogenannte NV-Bescheinigung für Anleger, deren zu versteuerndes Einkommen voraussichtlich unter dem Grundfreibetrag von 8004 Euro liegt, teilt der Verband in der Broschüre „Investmentfonds und Abgeltungssteuer“ mit. Bei Ehepaaren liegt der Betrag bei 16 008 Euro.

Die „NV-Bescheinigung“ des Finanzamtes muss der depotführenden Stelle vorgelegt werden, erklärt der BVI. Das Dokument gelte für maximal drei Jahre. Die Bescheinigung müsse zurückgegeben werden, wenn die Voraussetzungen wegfallen.

Service:

Die Broschüre des BVI „Investmentfonds und Abgeltungsteuer“ kann kostenfrei bestellt werden unter Telefon: +49 69 5971406 und per Mail unter info@bvi.de.