Ortskundigen trifft bei Sturz an Straßenbaustelle Mitverschulden
Naumburg (dpa/tmn) - Wer in seiner Nachbarschaft über Hindernisse in einer Straßenbaustelle stürzt, kann nicht immer mit Schmerzensgeld in voller Höhe rechnen, entschied jetzt ein Oberlandesgericht.
Stürzt ein ortskundiger Fußgänger bei Straßenbauarbeiten, kann es sein, dass er eine Mitschuld trägt. Das berichtet die „Monatsschrift für Deutsches Recht“ unter Berufung auf ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Naumburg. Denn der Passant müsse sich beispielsweise auf Unebenheiten oder Vertiefungen einstellen und sich entsprechend vorsichtig bewegen (Aktenzeichen: 10 U 3/11).
Das Gericht gab daher mit seinem Spruch der Schmerzensgeldklage einer Passantin nur zur Hälfte statt. Durch Straßenbauarbeiten war zwischen einem Gullyeinlauf und dem normalen Straßenbelang eine Vertiefung von etwa 20 Zentimeter entstanden. In der Dunkelheit trat die ortskundige Klägerin auf die Kante des Gullys und stürzte. Das Gericht befand, die zuständige Straßenbaubehörde habe zwar ihre Verkehrssicherungspflicht verletzt, denn sie hätte vor der Gefahrenstelle warnen müssen. Umgekehrt hätte die Klägerin als ortskundige Passantin sich aber auch vorsichtiger bewegen müssen.