Urteil: Mastercard hat zu hohe Abrechnungsgebühren erhoben

Luxemburg/Brüssel (dpa) - Die Kreditkartenfirma Mastercard hat nach einem Urteil jahrelang zu hohe Abrechnungsgebühren erhoben. Das EU-Gericht wies am Donnerstag (24. Mai) in Luxemburg die Klage von Mastercard gegen eine Entscheidung der EU-Kommission ab.

Die obersten Wettbewerbshüter aus Brüssel hatten Mastercard 2007 mit hohen Bußgeldern gedroht, falls das Modell nicht geändert werde. Daraufhin hatte das Unternehmen die Gebühren 2008 gesenkt. Nach Ansicht der Richter sind die Gebühren nicht notwendig für das Funktionieren des Mastercard-Zahlungssystems und die Kosten daher zu hoch angesetzt.

Es handelt sich dabei um Bankkosten (Interchange Fees) für praktisch alle grenzüberschreitenden Kartenzahlungen in Europa. Diese Gebühren hat letztlich der Einzelhändler bei jeder Kartenzahlung zu tragen. Um die Gebühren, die ein Verbraucher an seine Bank für die Ausgabe einer Kredit- oder Zahlungskarte zahlt, geht es dabei nicht. Mastercard kündigte bereits an, den Europäischen Gerichtshof (EuGH) als nächsthöhere Instanz anzurufen.