PKV-Beitragssteigung: An Recht auf Tarifwechsel denken
Hamburg (dpa/tmn) - Privat Krankenversicherte müssen steigende Beiträge nicht klaglos akzeptieren. Jeder kann in einen anderen Tarif wechseln. Kunden sollten aber bedenken, dass sich möglicherweise auch die Leistungen ändern.
„Jeder Versicherte hat das Recht, in einen anderen Tarif seiner Versicherung zu wechseln“, sagte Bianca Boss vom Bund der Versicherten (BdV). „Durch einen Tarifwechsel können die monatlichen Beiträge verringert werden“, sagte sie. Die Altersrückstellungen blieben bei einem Wechsel innerhalb der eigenen Versicherung erhalten. Auch eine neue Gesundheitsprüfung sei in der Regel nicht vorgesehen.
Zwar sträubten sich die Gesellschaften häufig gegen einen Tarifwechsel, erklärte Boss. Trotzdem sollten Versicherungsnehmer darauf bestehen. Am besten sei es, wenn Kunden ihre private Krankenversicherung schriftlich auffordern, ihnen einen günstigeren Tarif vorzuschlagen. Da solche Anfragen nicht immer zügig bearbeitet werden, könnten Versicherte in dem Schreiben auch eine angemessene Frist für eine Antwort setzen. Bei Problemen sollten sie sich an den Ombudsmann für private Kranken- und Pflegeversicherungen wenden.
Vor der Entscheidung für einen Tarifwechsel sollten Kunden allerdings die Leistungen sorgfältig miteinander vergleichen. Der neue Tarif umfasse zwar in der Regel nicht weniger Leistungen als der alte, erklärte Boss. „Allerdings kann der Leistungskatalog auch umfangreicher sein.“ Versicherer hätten in diesem Fall die Möglichkeit, einen Risikozuschlag und eine Wartezeit verlangen. Versicherte könnten dies aber umgehen, indem sie einen Leistungsausschluss vereinbaren.
Bei steigenden Krankenversicherungsbeiträgen nur die Selbstbeteiligung zu erhöhen, hilft aus Sicht der Versicherungsexpertin wenig. „Denn das hat möglicherweise Mehrkosten zur Folge“, sagt Boss. Der Grund: Muss der Versicherte im nächsten Jahr oft zum Arzt, hat er durch die höhere Selbstbeteiligung auch höhere Ausgaben.