Steuerbescheide mit Erstattungszinsen sollte man offen halten, bis der Bundesfinanzhof eine endgültige Entscheidung getroffen hat, empfiehlt der Deutsche Steuerberaterverband (DStV). Anderenfalls sei eine nachträgliche Korrektur nicht mehr möglich.
Derzeit müssen auf die Zinsen gewisser Steuererstattungen nach Ansicht der Finanzverwaltung Abgeltungsteuer, Solidaritätszuschlag sowie eventuell Kirchensteuern gezahlt werden, erklärt der DStV. Ob dieses Vorgehen rechtens ist, ist allerdings umstritten. Zuletzt zweifelte das Finanzgericht Münster die Besteuerung der Erstattungszinsen an (Aktenzeichen: 2 V 913/11).