Steuern sparen: Depot-Check zum Jahresende
Düsseldorf (dpa/tmn) - Mindestens einmal im Jahr sollten Anleger einen kritischen Blick in ihr Depot werfen. Ein guter Zeitpunkt dafür ist kurz vor dem Jahreswechsel. Denn dann können auch steuerliche Überlegungen noch berücksichtigt werden.
Welche Werte sind gut gelaufen, welche schlecht? Stimmt die Risikostreuung und sind die einzelnen Werte noch erfolgversprechend? Fragen wie diese sollte sich jeder Anleger regelmäßig stellen. Mindestens aber einmal im Jahr ist ein Depot-Check empfehlenswert.
„Natürlich sollte es nicht so sein, dass man seine Anlagen zwölf Monate lang alleine lässt und immer nur zum Jahresende einen Blick darauf wirft“, erklärt Jürgen Kurz von der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz in Düsseldorf. Schließlich sei dann die Gefahr, dass eine wichtige Entwicklung an den Börsen an einem vorbeiziehe, zu groß. Doch auch wer das Jahr über sein Depot vernachlässigt hat, sollte spätestens vor dem 31. Dezember schauen, wie sich die Aktien und Fonds im Laufe des Jahres entwickelt haben.
Der Zeitpunkt ist günstig, denn auch an der Börse gehen die Uhren kurz vor dem Jahreswechsel langsamer. „Vor allem hat der Depot-TÜV am Jahresende den Vorteil, dass der Anleger auch steuerliche Überlegungen berücksichtigen kann“, erklärt Franz-Josef Leven vom Deutschen Aktieninstitut in Frankfurt am Main. Denn wer Aktien oder Fonds mit Verlust verkauft, kann das steuerlich geltend machen. „Das ist vor allem dann interessant, wenn man im laufenden Jahr Gewinne erzielt hat, die steuerpflichtig sind. Dann wird der Verlust gegengerechnet und der zu versteuernde Gewinn gemindert“.
Hat man kein Plus gemacht, kann es aber dennoch sinnvoll sein, den Verlust bei der Steuererklärung anzugeben. Auf diese Weise kann man per Verlustvortrag ein Polster zur Gegenrechnung mit künftigen Gewinnen schaffen. „So eine Optimierung ist sicher schön“, erklärt Jürgen Kurz. „Grundsätzlich gilt aber, dass man seine Anlageentscheidungen nie vordergründig anhand von steuerlichen Aspekten treffen sollte.“ Über kurz oder lang könne das auf Kosten der Rendite gehen - etwa wenn man mit Blick auf die Steuer ein Papier veräußere, das eigentlich Entwicklungspotenzial hat.
„Wenn man sein Depot überprüft und sich Gedanken über dessen Zusammensetzung macht, sollte es vor allem auch darum gehen, ob die einzelnen Produkte noch zur persönlichen Strategie passen und man sie längerfristig als aussichtsreich bewertet“, erklärt daher auch „Finanztest“-Redakteur Bernd Brückmann. Sei dies nach wie vor der Fall, könne man bei einer Aktie auch mal eine Flaute aussitzen. Wenn nicht, sei eine Umschichtung sinnvoll.
Ebenfalls angebracht ist Umschichten, wenn die Risikostreuung nach Branchen, Ländern und Währungen nicht mehr stimmt. „Manchmal bildet sich ein Klumpenrisiko, weil ein Bereich besonders zugelegt hat“, erklärt Aktienexperte Leven. „Da sollte man für Ausgleich sorgen.“ Schließlich wisse man nie, wie der Markt sich entwickle, was es sehr unsicher mache, alles auf eine Karte zu setzen.
„Sehr wichtig ist es natürlich auch, die persönliche Lage mit in Betracht zu ziehen“, fügt Brückmann hinzu. So sollte sich jeder Anleger überlegen, ob die Risikoausrichtung des Depots noch passt. Schließlich könne sich schnell etwas ändern, sei es durch eine große Investition wie einen Hauskauf, weil der Haushalt größer geworden oder man vielleicht gesundheitlich angeschlagen ist. „Sobald das, was ich potenziell verlieren könnte, mehr ist, als ich finanziell verkraften kann, sollte ich überlegen umzustrukturieren und etwas risikoärmer zu fahren“.
Entscheidet man sich zu einer Neustrukturierung des Aktiendepots oder Fonds und will das zum neuen Jahr umgesetzt wissen, sollte man schnell aktiv werden, damit die nötigen Transaktionen noch bis zum 31. Dezember abgewickelt werden können. „Ebenfalls bis dahin rausgegangen sein sollten Freistellungsaufträge, hat man sie für ein Depot oder einen Fonds noch nicht gestellt“, erklärt „Finanztest“-Redakteur Brückmann. Habe man im laufenden Jahr einen Gewinn gemacht und möchte ihn realisieren, werde er sonst ohne Abzug des Freibetrages in voller Höhe besteuert, und man müsse sich das zu viel gezahlte Geld nachträglich bei der Steuererklärung zurückholen.
Überprüft werden sollte auch, ob sich in einem Portfolio Fonds oder Zertifikate befinden, die Schiffbruch erlitten haben und bei denen zum Jahresende die Verjährungsfrist abläuft. „Und ob man hinsichtlich der angespannten Lage, die derzeit auf dem internationalen Finanzmarkt herrscht, nicht einige Vorsichtsmaßnahmen ergreifen will“, erklärt Kurz. Dazu gehören etwa Stop-Loss-Limits, die vor heftigen Kursverlusten schützen oder der Verkauf des einen oder anderen Titels. Ratsam könnte dies unter anderem bei Euroanleihen bonitätsarmer Länder sein.