Das ist wichtig für die Einkommenssteuer.
Befindet sich ein Depot im Minus, werden die Verluste nicht automatisch mit Gewinnen aus anderen Depots verrechnet, erklärt der Deutsche Steuerberaterverband. Eine Verrechnung bei der Einkommenssteuer könne nur erfolgen, wenn sich der Anleger den Verlust von der betreffenden Bank bescheinigen lässt. Der Antrag könne allerdings nur bis zum 15. Dezember des laufenden Jahres beim betreffenden Kreditinstitut gestellt werden. Anleger mit nur einem Depot müssten hingegen nichts veranlassen. Bei ihnen würden die Gewinne im laufenden Jahr automatisch mit den Verlusten verrechnet.