Sparer sollten vom neuen Jahr an beim Abschluss eines Riester- und Rürup-Vertrages darauf achten, dass dort ein Mindestrentenalter von 62 Jahren vereinbart ist. Sonst stehe ihnen die staatliche Förderung nicht zu, erklärt die Aktion „Finanzwissen für alle“ der Fondsgesellschaften. Wer bereits einen staatlich geförderten Altersvorsorgevertrag hat, ist von der Neuregelung nicht betroffen.
Im Zuge der schrittweisen Erhöhung des Renteneintrittsalters auf 67 Jahre verschiebt sich auch der Auszahlungszeitpunkt für geförderte Altersvorsorgeverträge. Bislang darf das Ersparte schon ab dem 60. Lebensjahr ausgezahlt werden.