Pkw-Stellplatz bei doppelter Haushaltsführung absetzbar
Berlin (dpa/tmn) - Bei doppelter Haushaltsführung können Arbeitnehmer auch die Kosten für einen Pkw-Stellplatz steuerlich geltend machen. Dafür müssen jedoch einige Voraussetzungen erfüllt sein.
Der Stellplatz für das Auto kann bei doppelter Haushaltsführung von der Steuer abgesetzt werden. Das entschied der Bundesfinanzhof, wie der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL) mitteilt (Az.: VI R 50/11). Die Voraussetzung: Die Anmietung muss beruflich veranlasst und vor Ort auch notwendig sein. Dies kann allerdings schon der Fall sein, wenn es in der betreffenden Wohngegend nur wenig öffentliche Parkplätze gibt.
Nach Ansicht des NVL sind diese Anforderungen vor allem in Großstädten regelmäßig erfüllt. Aber auch außerhalb von Ballungsgebieten lassen sich die berufliche Veranlassung und die Notwendigkeit einer eigenen Parkmöglichkeit gut begründen. Dies gilt etwa, wenn der Arbeitnehmer am Arbeitsort auf sein Auto angewiesen ist, zum Beispiel für Kundenbesuche.
Grundsätzlich gilt: Wer aus beruflichen Gründen eine zweite Wohnung hat, kann die notwendigen Mehraufwendungen in der Einkommensteuererklärung ansetzen. Hierzu gehören etwa die Miete für die Wohnung am Arbeitsplatz, private Telefonkosten bei längerer Abwesenheit oder eine Entfernungspauschale für Heimfahrten.