„Pokémon-Go“: Bei Unfall zahlt Versicherung
Berlin (dpa/tmn) - Der „Pokémon Go“-Hype ruft die schlimmsten Befürchtungen hervor: Laufen Horden von Pokémon-Trainern nun mit dem Smartphone vor der Nase gegen ein Auto? Oder zertrampeln sie auf der Suche nach kleinen Monstern das Blumenbeet der Nachbarn?
Und wer zahlt für die Schäden?
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) erklärt:
Verletzungen durchs Spielen: Wenn ein schwerer Unfall zu gesundheitlichen oder finanziellen Folgen führt, greift die private Unfallversicherung. In der Regel sei man auch beim Spielen auf dem Smartphone versichert, erläutert der GDV. Es spiele auch grundsätzlich keine Rolle, ob man beim Spielen leichtsinnig oder gar leicht oder grob fahrlässig gehandelt habe.
Es gibt aber noch die Kfz-Haftpflichtversicherung eines Autofahrers, der einen Spieler erfasst. Grundsätzlich zahlt diese bei einem Verkehrsunfall mit einem Fußgänger. Doch: Ist dieser etwa geistesabwesend und ins Spiel versunken über die Straße gegangen, kann er unter Umständen eine Mitschuld am Unfall tragen - was die Leistungen mindern würde.
Schäden durchs Spielen: Wer ins Spiel versunken einen Schaden verursacht - ob aus Leichtsinn, Missgeschick oder Vergesslichkeit - ist durch eine private Haftpflichtversicherung abgesichert. Sie greift aber nicht, wenn der Schaden vorsätzlich angerichtet wird.