Der Absender aber schon.
Nur er kann also beim Dienstleister Nachforschungen einfordern. Oder der Empfänger lässt sich die Rechte vom Absender übertragen und kann dann selbst etwas unternehmen. Allerdings kann das Paketunternehmen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Rechteübertragung ausschließen.