Privatversicherte: Erstattete Kosten nicht absetzbar

Neustadt/Weinstraße (dpa/tmn) - Privatversicherte können nur die Krankheitskosten von der Steuer absetzen, die sie tatsächlich finanziell belasten. Was es damit auf sich hat, erläutert der Verein Vereinigte Lohnsteuerhilfe.

Viele private Krankenversicherungen bieten Modelle an, nach denen sie Versicherten Beiträge zurückerstatten, wenn diese Leistungen nicht in Anspruch nehmen, wie der Verein Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH) in Neustadt an der Weinstraße erklärt. Um die Beitragsrückerstattung nicht zu schmälern, übernähmen manche Versicherte kleinere Beträge etwa für Medikamente selbst und reichten sie bei der Krankenkasse nicht ein. Diese Ausgaben können nicht in der Einkommensteuer geltend gemacht werden, so der VLH.

Der Grund dafür sei, dass diese selbst übernommenen Kosten von der Krankenkasse zumindest zu einem Teil bezahlt worden wären. Die Ausgaben könnten nicht auf die Allgemeinheit abgewälzt werden, wenn die Möglichkeit auf deren teilweise oder volle Erstattung bestehe.