Rürup-Verträge: Vorsicht bei Änderungen
Hamburg (dpa/tmn) - Viele Rürup-Sparer bekommen derzeit Post von ihrem Anbieter. Der Grund: Nicht alle Policen erfüllen die Voraussetzungen, um weiterhin die staatliche Förderung zu bekommen. Deshalb passen die Versicherer ihre Bedingungen an.
„Zwar sollten die Kunden die Änderungen unterschreiben, damit ihnen der Steuervorteil erhalten bleibt“, sagt Thorsten Rudnik vom Bund der Versicherten (BdV) in Henstedt-Ulzburg bei Hamburg. „Sie sollten aber genau prüfen, ob sich dadurch Nachteile für sie ergeben.“
Seit dem vergangenen Jahr müssen Rürup-Verträge zertifiziert werden, damit die Beiträge bei der Einkommenssteuer als Sonderausgaben geltend gemacht werden können. Erfüllen die Versicherungsbedingungen die gesetzlichen Vorgaben nicht, müssen sie vom Anbieter korrigiert werden. Wer sich mit den Anpassungen nicht einverstanden erklärt, verliert seine Steuervorteile.
Betroffen sind vor allem Rürup-Verträge, die mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung kombiniert wurden. Da sich die Leistungen dieser Zusatzversicherung an der gesetzlichen Rentenversicherung orientieren sollen, müssen darüber hinausgehende Zahlungen gestrichen werden. Das gilt etwa für eine vereinbarte Soforthilfe, die bei Eintritt der Berufsunfähigkeit fällig wird. Auch Wiedereingliederungshilfen erfüllen die gesetzlichen Vorgaben nicht.
Rürup-Sparer sollten aber bei der Anpassung der Bedingungen aufpassen, rät Rudnik. Möglicherweise versuchten Anbieter, ihnen weitere nachteilige Änderungen unterzujubeln - etwa höhere Ratenzahlungszuschläge. „Falls die Versicherer solche Modifizierungen nicht eindeutig gekennzeichnet haben, sollten die Verbraucher von den Gesellschaften eine schriftliche Erklärung über die nicht zwingend erforderlichen Änderungen verlangen.“