Sabbatjahr: So klappt die Auszeit vom Job
Mit einem betrieblichen Langzeitkonto kann das Sabbatjahr finanziell überbrückt werden.
Düsseldorf. Weltreise, Hausbau oder Ehrenamt — aus ganz verschiedenen Gründen wünschen Arbeitnehmer eine längere Auszeit vom Job, oft spricht man auch von einem „Sabbatical“ (Sabbatjahr). Betriebliche Langzeitkonten sind dafür die beste Lösung.
Arbeitnehmer haben einen Rechtsanspruch auf Urlaub — doch nicht auf eine längere Auszeit vom Job. „Darüber muss man mit seinem Arbeitgeber verhandeln“, sagt Christiane Flüter-Hoffmann vom Institut der Deutschen Wirtschaft in Köln. Zudem kann man die Auszeit in aller Regel nicht von heute auf morgen buchen: „Da ist eine längere Planung erforderlich.“
Theoretisch könnten Arbeitnehmer für eine Auszeit unbezahlten Urlaub nehmen — wenn der Chef mitspielt. „Doch dann steht man ohne Gehalt da und muss sich zugleich um seinen Versicherungsschutz kümmern“, so Flüter-Hoffmann. Sinnvoller ist da das Ansparen von Arbeitszeit, Lohn oder Bonuszahlungen auf einem Langzeitkonto. Dieses funktioniert nach dem Motto: Heute auf die Auszahlung von Teilen des Gehalts verzichten — und dafür später eine bezahlte Auszeit nehmen. In manchen Fällen — so in der Chemieindustrie — gibt der Chef sogar noch einen Zuschuss dazu.
Beispiel: Man kann beispielsweise drei Jahre lang auf ein Viertel seines Bruttogehalts verzichten und dann ein Jahr Auszeit vom Job unter gleichbleibenden Konditionen nehmen. Dabei gibt es gleich drei Pluspunkte:
• Wegen der Steuerprogression fällt der effektive Netto-Verlust geringer aus. Wer auf 25 Prozent seines Bruttolohnes verzichtet, hat beim Netto oft nur Einbußen von 20 Prozent.
• Das sozialversicherte Beschäftigungsverhältnis — und damit auch der Krankenversicherungsschutz — bleibt in der Auszeit erhalten. Wer allerdings länger ins Ausland geht, sollte in jedem Fall eine Langzeit-Auslandskrankenversicherung abschließen.
• Besserverdiener, die privat krankenversichert sind, können das Langzeitkontenmodell zur Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) nutzen. Sinkt das monatliche Bruttogehalt unter 4350 Euro (2014: 4462,50 Euro), so werden sie nämlich wieder in der GKV versicherungspflichtig.
Wer per Langzeitkonto langfristig ein Sabbatical plant, bindet sich dadurch an seinen Arbeitgeber. Bei einem Arbeitgeberwechsel wird das Konto nämlich meist aufgelöst, und dann fallen auf einen Schlag die vollen Sozialversicherungsbeiträge und Steuern für die ausgezahlte Summe an. Gerade der Betriebs-Bindungseffekt macht das Modell für viele Unternehmen interessant, so dass sie von sich aus Langzeitkonten anbieten. Doch auch in Betrieben, in denen bislang keine Vereinbarungen über solche Konten existieren, kann jeder Arbeitnehmer mit seinem Chef vertraglich das Ansparen von Lohn/Arbeitszeit für eine Auszeit vereinbaren.
Wer zunächst auf die Auszahlung von Gehalt verzichtet, gibt seinem Arbeitgeber einen Kredit. Dieser sollte in jedem Fall gesichert sein — gegen das Risiko der Insolvenz. Ohne Insolvenzschutz sollte sich deshalb niemand auf das Ansparen von Gehalt/Arbeitszeit einlassen. Dieser Schutz ist im Übrigen gesetzlich vorgeschrieben.
Am besten sollte vertraglich geregelt werden, dass nach einem Sabbatical die Rückkehr an den alten oder zumindest einen vergleichbaren Arbeitsplatz vorgesehen ist. „Bei kürzeren Auszeiten von drei bis sechs Monaten ist das ohnehin meist kein Problem“, meint Flüter-Hoffmann. Ihr Tipp: „Günstig — auch für die spätere Rückkehr — ist es, wenn Arbeitnehmer dafür sorgen, dass laufende Projekte, an denen sie beteiligt sind, vor ihrer Auszeit abgeschlossen sind.“ Zudem sollten sie sich auch selbst um eine vernünftige Vertretungsregelung während ihrer Auszeit kümmern. Dadurch fällt es Betrieben viel leichter, solche flexiblen Arbeitszeitregeln zu akzeptieren.