Schluss mit dem teuren Baukredit

Immobiliendarlehen beinhalten ein Widerrufsrecht. Dies ist jedoch in acht von zehn Fällen fehlerhaft. Sie können die Baufinanzierung in solchen Fällen anfechten, um in eine günstigere zu wechseln.

Seit November 2002 haben Kreditnehmer im Rahmen ihrer Baufinanzierung ein grundsätzliches Widerrufsrecht.

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Düsseldorf. Seit November 2002 haben Kreditnehmer im Rahmen ihrer Baufinanzierung ein grundsätzliches Widerrufsrecht. Die Banken sind in der Pflicht, ihre Kunden über dieses Recht aufzuklären und die entsprechenden Fristen darzulegen. In der Praxis zeigt sich, dass diese Widerrufsbelehrungen immer wieder schlampig formuliert wurden und damit für unwirksam erklärt werden können — mit Folgen für die Bank: Die Widerrufsfrist von 14 Tagen für Baufinanzierungen gilt nicht.

„Ist die Widerrufsbelehrung falsch, gilt diese Frist nicht. Der Widerruf des Darlehensvertrages kann dann jederzeit erklärt werden“, erläutert Annabel Oelmann von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. In ihren Augen bedeutet das: Bauherren kommen aus einer Baufinanzierung mit unattraktiven Konditionen heraus, ohne dabei für die Vorfälligkeitsentschädigung aufkommen zu müssen.

Diese Frage treibt derzeit viel Kreditnehmer um. Ein Fehler liegt beispielsweise dann vor, wenn Hinweise zu den Rechtsfolgen eines Widerrufs fehlen. In einigen Fällen fehlen die korrekten Anschriften oder es werden Telefonnummern aufgeführt, obwohl früher ein telefonischer Widerruf gar nicht rechtens war.

„Zum einen geht es um inhaltliche Fehler, also zum Beispiel um fehlerhafte oder widersprüchliche Formulierungen. Zum anderen muss die Widerrufsbelehrung aber auch ein deutlich hervorgehobenes Erscheinungsbild wahren und damit für den Verbraucher klar im Darlehensvertrag erkennbar sein“, sagt Helmut Weigt vom Verband Wohneigentum Rheinland-Pfalz.

Einem Laien ist es kaum möglich, zu entscheiden, ob ein Vertrag anfechtbar ist oder nicht. Denn schon ein einzelnes Wort kann den Sachverhalt erheblich beeinflussen.

„Da eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung in der Regel für einen Laien nur sehr schwer erkennbar ist, sollten Verbraucher, die ab dem 02.11.2002 einen neuen Darlehensvertrag abgeschlossen haben, diese Baufinanzierung von einem spezialisierten Fachanwalt prüfen lassen“, empfiehlt daher Helmut Weigt. Banken werden wohl dennoch häufig zunächst abwinken. Daher bleibt Häuslebauern der Weg zum Anwalt meist nicht erspart.

„Der Kreditnehmer kann von einem Widerruf profitieren, wenn die von ihm zu zahlenden Zinsen nicht mehr dem aktuell niedrigen Zinsniveau entsprechen. Er kann dann mit einem Widerruf in ein günstigeres Darlehen wechseln“, erklärt Verbraucherschützerin Annabel Oelmann. Ein Beispiel: Eine Familie hat vor fünf Jahren einen Kreditvertrag über 220.000 Euro unterzeichnet. Der Zinssatz beträgt 4,25 Prozent. Bei einer monatlichen Rate von 1.145 Euro beträgt die Restschuld noch 195.000 Euro.

Bis zum Laufzeitende in fünf Jahren würden 38.000 Euro an Zinsen anfallen. Die Familie widerruft erfolgreich und der neue Kreditzins beträgt 2,5 Prozent. Bei gleicher Rate müsste die Beispielfamilie lediglich 22.000 Euro zahlen — 16.000 Euro gespart. Geld, das ohne weiteres für die Tilgung aufgewendet werden kann, und das Ganze ohne Vorfälligkeitsentschädigung zahlen zu müssen.

Vor dem Widerruf steht die Sicherstellung der Anschlussfinanzierung. Denn mit dem Widerruf muss die Kreditsumme aus der Baufinanzierung getilgt werden. „Da kaum jemand einen größeren Betrag ‚auf der hohen Kante‘ hat, muss also die Anschlussfinanzierung bereits geklärt sein. Widerrufen Sie also erst, wenn Sie eine verbindliche Finanzierungszusage der neuen Bank haben“, sagt Oelmann.