Selbstständige müssen Belege zehn Jahre aufheben
Berlin (dpa/tmn) - All die Aktenordner mit alten Geschäftsvorgängen können ordentlich viel Platz einnehmen. Doch Selbstständige müssen ihre Belege und Unterlagen zehn Jahre lang aufbewahren.
Wer vor dem Jahresende seine Unterlagen ordnet, sollte die Aufbewahrungsfristen im Blick behalten. Denn alle Personen, die unternehmerisch tätig sind, dürfen Belege, Quittungen und Rechnungen nicht vernichten. Dazu zählen zum Beispiel Selbstständige oder auch Vermieter. Darauf weist der Bund der Steuerzahler in Berlin hin. Unternehmer müssten Geschäftsbücher, Inventare, Bilanzen und sonstige zu führende Bücher zehn Jahre lang aufbewahren. Auch digitale Aufzeichnungen müssen zehn Jahre lang gespeichert werden. Für empfangene oder abgeschickte Handels- und Geschäftsbriefe gilt eine Frist von sechs Jahren.
Das bedeutet: Anfang 2013 können Bücher und Aufzeichnungen mit der letzten Eintragung aus dem Jahr 2002 entsorgt werden. Gleiches gilt für Inventare, die bis 31. Dezember 2002, oder Jahresabschlüsse, die bis zum 31. Dezember 2002 oder früher aufgestellt worden sind. Geschäftsbriefe, die bis zum 31. Dezember 2006 oder früher abgesandt oder empfangen wurden, können ebenfalls vernichtet werden.