Sepa-Umstellung soll sechs Monate Aufschub bekommen
Frankfurt/Main (dpa) - Die EU will die Frist für die Sepa-Umstellung kassieren. Unternehmen und Vereine haben sich nicht schnell genug vorbereitet. Um ein Zahlungschaos zu vermeiden, sollen sie mehr Zeit bekommen.
Was Verbraucher dazu wissen müssen, lesen sie hier.
Bundesbank und Bankenverbände haben es kommen sehen: Unternehmen und Vereine haben sich zu zögerlich auf das neue europäische Zahlungssystem Sepa mit den internationalen Kontonummern IBAN vorbereitet. Jetzt zieht die EU die Notbremse: Die bisherigen Überweisungswege sollen noch sechs Monate länger funktionieren. Eigentlich sollten sie zum 1. Februar eingestellt werden. EU-Finanzminister und das Europaparlament müssen dem Vorschlag noch zustimmen.
Was bedeutet Sepa?
Das Kürzel steht für Single Euro Payments Area - einen einheitlichen Zahlungsraum für Transaktionen in Euro. Dort werden Überweisungen, Lastschriften und Kartenzahlungen standardisiert und gleich abgewickelt - egal ob sie ins Inland oder über Grenzen gehen. Zu Sepa gehören 33 Länder: die 28 EU-Staaten sowie Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen und die Schweiz.
Warum gewährt die EU den Aufschub?
Unternehmen und Vereine, die sich nicht rechtzeitig vorbereitet haben, hätten ihre Zahlungen - etwa an Lieferanten oder Mitarbeiter - nicht mehr abwickeln können. Damit hätten Liquiditätsengpässe gedroht. Nach einer Ende November veröffentlichten Umfrage der Fachhochschule des Mittelstands (FHM) im Auftrag der Commerzbank können Mittelständler die Engpässe im Schnitt 37 Tage lang überbrücken - 14 Prozent sind aber schon nach 5 Tagen nicht mehr flüssig, weitere 19 Prozent nach 15 Tagen.
Wie weit ist die Umstellung in Deutschland?
Nach Angaben der Bundesbank erfolgte im November erst knapp jede dritte Überweisung in Deutschland im neuen Sepa-Datenformat. Noch schlechter sah es bei den Lastschriften aus, bei denen das deutsche Volumen fast die Hälfte des kompletten Euroraums ausmacht. Von werktäglich 35 Millionen Lastschriften wurden im November nur 10 Prozent mit Sepa abgewickelt. Aktuellere Daten liegen derzeit nicht vor.
Wie ist der Stand in Europa?
„Im ganzen Euroraum haben Betroffene ihre Zahlungssysteme erfolgreich umgestellt“, erklärte die Europäische Zentralbank am Donnerstag (9. Januar). Die jüngsten Informationen der nationalen Behörden zeigten, dass die Umstellung in hoher und steigender Geschwindigkeit erfolge. Allerdings sind einige Staaten laut EU-Kommission weiter als andere.
Welche Vorteile hat das neue System?
Eine Überweisung ins europäische Ausland soll beim Sepa-Verfahren schneller gehen und nur noch einen Bankgeschäftstag dauern. Derzeit kann es bei Auslandstransfers bis zu einer Woche sein. Auslandsüberweisungen sollen außerdem nicht mehr teurer sein als Geldtransfers im Inland. Sepa-Überweisungen sind allerdings nur in Euro möglich. Bei anderen Währungen muss der Bankkunde eine Auslandsüberweisung vornehmen.
Was bedeutet Sepa für Verbraucher?
Bankkunden müssen sich im Zuge der Umstellung an neue Zahlen gewöhnen. Wichtig wird vor allem die Iban, die „International Bank Account Number“. Sie setzt sich aus Kontonummer und Bankleitzahl zusammen. Zusätzlich enthält die Iban den einheitlichen Ländercode (DE steht für Deutschland) und eine zweistellige Prüfzahl, die für jede Iban berechnet wird. Die Umstellung von Daueraufträgen übernimmt in der Regel die Bank. Bereits erteilte Einzugsermächtigungen werden ebenfalls ohne Zutun der Verbraucher angepasst, erklärt der Bundesverband deutscher Banken. Verbraucher können die alte Kontonummer und Bankleitzahl aber noch bis zum 1. Februar 2016 nutzen.
Was bedeutet die Umstellung für Firmen und Vereine?
Firmen, Selbstständige oder Vereine müssen sich umstellen. Alle, die Lastschriften einreichen, sollten sich an ihre Bank wenden und mit ihrem IT-Dienstleister besprechen, ob die Betriebssoftware modernisiert werden muss: Die neuen Sepa-Verfahren verfügen über ein spezielles Datenformat. Unternehmen und Vereine, die Lastschriften einreichen, benötigen eine Gläubiger-Identifikationsnummer. Diese können sie im Internet bei der Deutschen Bundesbank beantragen. Die Gläubiger-Identifikationsnummer ist eine kontounabhängige, eindeutige Kennung. Sie identifiziert den Zahlungsempfänger als Lastschrift-Einreicher.