Minderjährige Erben haben umfassende Auskunftsansprüche

Koblenz (dpa/tmn) - Wenn Minderjährige etwas erben, verwalten oft ihre Eltern für sie die Erbschaft. Dabei haben die Kinder ein Recht darauf, alles Wichtige über die Vermögensverwaltung zu erfahren.

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Verwalten die Eltern das Erbe ihrer minderjährigen Kinder, haben sie zahlreiche Pflichten. Dies ist auch dann der Fall, wenn ein Elternteil stirbt und seinen Kindern etwas vermacht hat. Der überlebende Elternteil muss dann über das verwaltete Vermögen ein vollständiges Verzeichnis erstellen. Das Kind hat darüber hinaus einen gesetzlichen Anspruch auf eine übersichtliche Zusammenstellung aller Einnahmen und Ausgaben im Rahmen der Vermögensverwaltung. Das hat das Oberlandesgericht Koblenz (Az: 11 UF 451/13) klargestellt, wie die Arbeitsgemeinschaft Erbrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilt.

In dem verhandelten Fall erbte eine Minderjährige zusammen mit zwei weiteren Geschwistern nach dem Tod der Mutter. Ihr Vater übernahm den Besitz am Nachlass und veräußerte in der Folgezeit — vor der Volljährigkeit seiner Tochter — verschiedene Nachlassgegenstände. Als die Frau später mit 41 Jahren ihre Ansprüche einklagte, hielt er ihr unter anderem entgegen, der Nachlass der Verstorbenen sei überschuldet gewesen, so dass keine Zahlungsansprüche mehr bestehen könnten.

Das Gericht entschied, der Vater habe die Verpflichtung, alle Gegenstände des erworbenen Vermögens sowie ihren geschätzten Wert anzugeben und so zu kennzeichnen, dass ihre Identität feststeht. Zudem müsse er eine Zusammenstellung aller Einnahmen und Ausgaben in Bezug auf das verwaltete Vermögen vorlegen. Dies sei notwendig, um die Entwicklung des Nachlasses und den Verbleib des Vermögens nachvollziehen zu können. Die Ansprüche seien auch weder verjährt noch deswegen verwirkt, weil die Tochter zu lange gewartet habe.