Privatdarlehen: Einspruch gegen Steuern auf Zinseinnahmen

Berlin (dpa/tmn) - Wer Angehörigen Geld leiht und auf die Zinseinnahmen mehr als 25 Prozent Steuern zahlen soll, legt gegen den Steuerbescheid besser Einspruch ein. Denn derzeit prüft der Bundesfinanzhof, ob eine so hohe Abgeltungssteuer überhaupt rechtens ist.

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Vergeben Privatpersonen ein Darlehen, müssen sie für die Zinseinnahmen Steuern zahlen. Darauf weist der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL) hin. Grundsätzlich beträgt die Abgeltungssteuer auf alle Kapitaleinkünfte 25 Prozent. Sie kann in diesem Fall aber auch höher ausfallen und bis zu 45 Prozent ausmachen. Das sei etwa der Fall, wenn der Kredit an nahestehende Personen wie Familienangehörige geht und der Angehörige die Zinszahlungen steuerlich absetzen kann.

Allerdings prüft derzeit der Bundesfinanzhof, ob dies mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Der NVL rät daher Steuerpflichtigen, die wegen eines Darlehens an Angehörige eine höhere Steuer als 25 Prozent zahlen sollen, Einspruch gegen den Steuerbescheid einzulegen und auf das Aktenzeichen des Bundesfinanzhofs Bezug zu nehmen (Az.: VIII R 44/13). Die Versteuerung bleibe dann offen, bis die Gerichte abschließend entschieden haben.