Kinderfreibetrags-Anhebung für viele Steuerzahler wirkungslos

Berlin (dpa) - Der steuerliche Kinderfreibetrag muss im Laufe dieses Jahres erhöht werden. Davon profitieren allerdings die wenigsten. Und auch die damit einhergehende Kindergelderhöhung dürfte nur minimal ausfallen.

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Von der dieses Jahr fälligen Anhebung des Kinderfreibetrags wird die große Mehrheit der Steuerzahler bei der Einkommensteuer nicht profitieren. Das ergibt sich aus einer Antwort des Bundesfinanzministeriums auf eine parlamentarische Anfrage der Linkspartei-Abgeordneten Susanna Karawanskij.

Danach wurde für das Jahr 2012 für etwa 13,1 Millionen Kinder ausschließlich Kindergeld gewährt, was einem Anteil von etwa 80 Prozent entsprach. Lediglich für 3,5 Millionen Kinder führten die Kinderfreibeträge zu einer stärkeren Entlastung bei der Einkommensteuer als das Kindergeld.

Der steuerliche Kinderfreibetrag muss im Laufe dieses Jahres um 72 Euro auf 4440 Euro angehoben werden. Dieser Anpassungsbedarf ergibt sich aus dem Ende 2012 vorgelegten Existenzminimum-Bericht der Bundesregierung. Die Freibeträge müssen das Existenzminimum von Kindern abdecken. Über die konkrete Höhe der Freibeträge entscheidet der Gesetzgeber. Dies wird im Laufe dieses Jahres umgesetzt; eine rückwirkende Anhebung ist verfassungsrechtlich möglich.

Bei einer Anhebung der Freibeträge für Kinder um 72 Euro müsste das Kindergeld um fast 2 Euro im Monat für jedes Kind steigen - damit die Einkommen, bei denen beide Instrumente zu einer gleich hohen Entlastung führen, annähernd unverändert bleiben. Der Berliner Steuerexperte Frank Hechtner ermittelte eine Anhebung um 1,83 Euro pro Monat und Kind, wenn an dem Verhältnis von Kindergeld und Kinderfreibeträgen nichts geändert werden sollte.

Gleichwohl ist der Gesetzgeber nicht gehindert, das Kindergeld stärker anzuheben. In der Antwort des Finanzministeriums heißt es: „Es gibt allerdings keine verfassungsrechtlichen Vorgaben zur Höhe des Kindergeldes oder gar zum Verhältnis der Beträge vom Kinderfreibetrag und Kindergeld.“ Derzeit beträgt das Kindergeld für das erste und zweite Kind je 184 Euro monatlich, für das dritte Kind 190 Euro und für das vierte und jedes weitere Kind 215 Euro.

Allein der höhere Kinderfreibetrag führt nach Angaben des Finanzministeriums zu Steuermindereinnahmen von jährlich 110 Millionen Euro. Einschließlich der Anhebung des Kindergeldes um rund 2 Euro pro Monat für jedes Kind lägen die Ausfälle für die Staatskassen bei jährlich 425 Millionen Euro. Die CDU hatte vor den Wahlen eine Anhebung des Kindergeldes um 35 Euro in Aussicht gestellt.