Bei Versicherungen ehrlich sein

Wer Fragen zur Gesundheit und zu Krankheiten falsch beantwortet, riskiert den Schutz.

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Düsseldorf. Die Fragen zum Gesundheitszustand in Versicherungspolicen werden oft zum Stolperstein. Es gilt: lieber akribisch und korrekt antworten.

„Bei Policen, die einen Todesfall- oder Krankenschutz gewähren, sind Fragen zum Gesundheitszustand obligatorisch“, sagt Versicherungsberater Stefan Albers. Das ist zum Beispiel bei Berufsunfähigkeits-, Risikolebens-, privater Kranken- oder Pflegepolice der Fall.

Chronische Leiden und vor allem psychische Erkrankungen sind oft vom Versicherungsschutz ausgenommen. Andernfalls verlangt der Versicherer hohe Risikoaufschläge, oder aber man wird als Kunde abgelehnt. Das sollte einen jedoch nicht dazu verführen, falsche Angaben zu machen. „Versicherer forschen erst im Schadensfall akribisch nach. Wenn jemand seine Anzeigepflicht verletzt, kann sich der Versicherer vom Vertrag lösen“, warnt Mandy Fock vom Bund der Versicherten.

Unternehmen formulieren die Fragen zum Gesundheitszustand sehr unterschiedlich. „Positiv ist, wenn präzise gefragt wird“, sagt Albers. Also, wenn konkret nach zurückliegenden Arztbesuchen gefragt wird. Typisch ist, wenn man bei ambulanten Therapien über drei zurückliegende Jahre berichten muss, bei stationären Behandlungen über fünf Jahre und bei psychotherapeutischen über zehn Jahre. Riskant ist, wenn im Antrag allgemein nach „Beschwerden und Anomalien“ gefragt wird. „Dann muss man beichten ab Geburt“, sagt Albers. Und da vergisst man schon mal etwas. Doch der Versicherer wird es im Schadensfall aufdecken. Denn sämtliche Behandler entbindet man schon im Antrag von der Schweigepflicht. Daher sucht man sich lieber gleich einen Anbieter, der präzisere Fragen stellt. Tarifangebote finden Sie über unseren Versicherungsrechner im Internetangebot unserer Zeitung oder unter www.biallo.de.

Natürlich muss man offensichtliche Krankheiten wie eine Lungenentzündung angeben. Doch es gibt auch Leiden, die man selbst vielleicht nicht als Krankheit einstuft, sagt Albers: Prüfungsstress, eine Melanomentfernung, eine Nussallergie, eine Medikamentenunverträglichkeit, die man nie ärztlich hat behandeln lassen oder auch ein Bluttest zur reinen Vorsorge. „Je nach Fragestellung müssen Verbraucher auch Leiden ohne Arztbesuch und Behandlungen ohne Diagnoseergebnis angeben“, sagt Fock.

Um nichts zu vergessen, lässt man sich am besten vom Haus- und vom Zahnarzt einen Auszug aus der Patientenkartei geben, rät Albers. Dazu ist der Arzt verpflichtet. Darüber hinaus zählen auch Besuche bei Heilpraktikern und Physiotherapeuten, bei der Familienberatungsstelle und dem Psychotherapeuten. Gerne vergisst man den Besuch beim Hautarzt und was man dem Anästhesisten vor einer Operation gebeichtet hat, hat Albers erfahren. Hier forschen Versicherer im Leistungsfall gerne regelmäßig nach.

Versicherer schätzen Risiken unterschiedlich ein. Wer Vorerkrankungen hat, kann über einen Versicherungsberater eine anonyme Risikovoranfrage stellen, empfiehlt Albers. Dazu reicht man anonymisierte Gesundheitsfragen bei Unternehmen ein und kann so ein objektives Angebot erhalten. Denn wer einmal namentlich von einem Versicherer abgelehnt wurde, hat kaum Chancen, bei einem anderen genommen zu werden.

Nur weil man meint, es mit Experten zu tun zu haben, sollte man sich nicht verleiten lassen, relevante Beschwerden nicht zu nennen. Im Ernstfall muss man alleine dafür geradestehen, was im Versicherungsantrag steht. Um Fehler zu vermeiden, lohnt es sich, einen Experten bei der Antragstellung zu Rate zu ziehen. Der Bund der Versicherten hilft weiter (www.bundderversicherten.de) oder auch ein Versicherungsberater (Beratersuche über den Bundesverband der Versicherungsberater, www.bvvb.de). Das ist gut investiertes Geld.