Sichtbar unsicherer Sportplatz: Kein Geld bei Unfall
Jena (dpa/tmn) - Bei einem Unfall auf einem Sportplatz, der in erkennbar schlechtem Zustand ist, haben Betroffene keinen Anspruch auf Schadensersatz. Das berichtet die Fachzeitschrift „NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht“.
Wenn ein Sportplatz erkennbar in einem schlechten Zustand sei, nehme der Sportler das Verletzungsrisiko bewusst in Kauf, befand das Oberlandesgericht (OLG) Jena in einem Urteil, auf das sich die Zeitschrift beruft. Daher entfalle eine Haftung des Platzeigentümers (Aktenzeichen: 4 U 423/10).
Das Gericht wies damit die Schadensersatzklage eines Sportlers gegen eine Gemeinde ab. Die Spielfläche des Sportplatzes mit Tartanbelag enthielt mehrere gut sichtbare Löcher. Der Kläger stolperte beim Spiel und hielt der Gemeinde vor, die Reparatur der Spielfläche nicht rechtzeitig veranlasst und daher ihre Verkehrssicherungspflicht verletzt zu haben. Das OLG sah dies zwar ebenso, hielt aber die Mitschuld des Klägers an dem Unfall für so gravierend, dass er auf seinem Schaden sitzenbleibe.