Freistellungsauftrag bei Depoteröffnung beachten
Frankfurt/Main (dpa/tmn) - Bei einer Konto- oder Depoteröffnung sollte auch gleich ein Freistellungsauftrag gestellt werden. Auf diese Weise müssen Kunden auf Zinsen, Dividenden und Kursgewinne bis zu einer Grenze von 801 Euro keine Steuern zahlen.
30.08.2011
, 12:04 Uhr
Für Verheiratete sei der Sparerpauschbetrag doppelt so hoch, erklärt die Aktion „Finanzwissen für Alle“ der Fondsgesellschaften. Wer es versäumt, einen Freistellungsauftrag zu stellen, könne zu viel gezahlte Steuern in der Einkommensteuererklärung zurückfordern, erläutern die Experten. Bis Sparer das Geld zurückbekommen, könne aber unter Umständen einige Zeit vergehen. Die positiven Effekte des Zinseszinseffekts verschenkten sie auf diese Weise.