So dürfen Geschäfte an den Adventssonntagen öffnen
Berlin (dpa/tmn) - Wer die Adventssonntage für Weihnachtseinkäufe nutzen möchte, hat dazu vor allem im Osten viele Möglichkeiten. So sehen die Landesgesetze in Brandenburg, Sachsen und Sachsen-Anhalt keine Beschränkungen für Geschäftsinhaber vor.
Dagegen ist in Nordrhein-Westfalen zum Beispiel die Öffnung an nur einem Adventssonntag gestattet. In Berlin lautet die Regelung, dass die Läden an höchstens zwei Adventssonntagen öffnen dürfen. Dies hat der Handelsverband Deutschland (HDE) in Berlin recherchiert.
In vielen Bundesländern dürfen die Geschäfte an Adventssonntagen gar nicht öffnen - in Baden-Württemberg, Bremen, Hamburg, Hessen und Niedersachsen. In vielen weiteren ist der Dezember heilig, aber an Adventssonntagen vor dem 1. Dezember dürfen Waren verkauft werden. In diesem Jahr wäre das am 28. November, dem 1. Advent, der Fall - in Bayern, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, im Saarland sowie in Schleswig-Holstein und Thüringen. In allen Fällen handelt es sich um gesetzliche Vorgaben. Ob Läden wirklich öffnen oder nicht, ist dem Inhaber überlassen.