Düsseldorf Gericht: Geschäfte bleiben in Düsseldorf Sonntag zu

Verdi ist im Streit um verkaufsoffene Sonntag mit seiner nächsten Klage erfolgreich. Die Stadt Düsseldorf legt dagegen Beschwerde ein. Die Einzelhändler fürchten hohe Umsatzeinbußen.

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Die Gewerkschaft Verdi hat auch erfolgreich gegen den verkaufsoffenen Sonntag am zweiten Advent in der Innenstadt (samt Altstadt und Carlstadt) geklagt. Grundlage für die Entscheidung des Verwaltungsgerichts ist der „besondere verfassungsrechtliche Schutz der Sonntagsruhe“. Die Stadt bereitet nun eine Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Münster vor.

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In der Begründung des Gerichts-Beschlusses heißt es, dass ein Weihnachtsmarkt zwar Anlass für eine Sonntagsöffnung sein könne, die „vom Stadtrat vorgenommene Prognose zu der besonderen Attraktivität des innerstädtischen Weihnachtsmarktes ist aber weder schlüssig noch vertretbar“, heißt es weiter. Zu pauschal sei die Rede vom „überregionalen Besuchermagneten, der sechs Millionen Gäste erwarten lasse“. Es fehle eine konkrete Ermittlung des Besucherstroms zu den Weihnachtsmärkten an Adventssonntagen.

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Zum Hintergrund: Laut Ladenöffnungsgesetz NRW muss es besondere Anlässe wie Feste, Märkte und Messen für Sonntagsöffnungen geben. Ein Grundsatzurteil des Oberverwaltungsgerichts zur Sonntagsöffnung besagt zudem, dass diese Veranstaltung auch ein größerer Besuchermagnet sein muss als die Ladenöffnung selbst. Die Nachweise dafür hatten laut Gericht bereits mehrfach gefehlt. So war der erste von drei verkaufsoffenen Sonntagen in der Innenstadt im April zu den Messen Beauty und Top Hair gekippt. Auch die Geschäfte in einigen Stadtteilen hatten am ersten Advent nicht öffnen dürfen.

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OB Thomas Geisel sagte gestern der WZ, dass da Nachweise verlangt würden, die nicht unangreifbar nachweisbar zu bringen seien. „Ich kann die Rechtsprechung nicht nachvollziehen.“ Es bedürfe zur Klarstellung einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes. „Ich bin selber kein Freund von exzessiven Sonntagsöffnungen. Der Kompromiss, den wir hier in Düsseldorf gefunden haben, mit drei Sonntagsöffnungen in der Innenstadt und fünf in den Stadtteilen, war der richtige Weg, der allen Interessen gerecht wurde.“

Verdi kommentierte die Entscheidung knapp: „Ich freue mich, dass die Beschäftigten im Einzelhandel am Sonntag Freizeit in der Vorweihnachtszeit genießen können“, sagt Stephanie Peifer, Bezirks-Geschäftsführerin.

Auf Unverständnis stößt das Urteil dagegen bei Rainer Gallus, Geschäftsführer des Handelsverbandes NRW. „Diese kurzfristige Entscheidung ist eine extreme Belastung für den Handel.“ Die Frage sei, ob die Entscheider wüssten, welche Schäden sie anrichten. Händler und Mitarbeiter hätten sich auf den verkaufsoffenen Advents-Sonntag eingestellt, Kunden würden enttäuscht. Natürlich fehlten im Weihnachtsgeschäft jetzt auch Umsätze.

Durch die von der CDU/FDP-Koalition im Landtag angestrebte Gesetzesänderung zum Ladenöffnungsgesetz erhofft sich Gallus ab 2018 eine bessere gesetzliche Basis für die Sonntagsöffnungen. Dass die Bürger diese wollen, würden die Wagenkolonnen sonntags Richtung Holland deutlich zeigen. Gallus betont allerdings auch, dass es ihm nicht um eine Ausbreitung der Sonntagsöffnungen gehe, sondern um Planungssicherheit.

Die Händler selbst betonen die besondere Relevanz des Adventssonntags. Etwa Cornelia Millack, die ihr Geschäft an der Hohe Straße nun nicht öffnen wird. Sie plädiert dafür, dass Inhaber selbst über die Öffnung an Sonntagen entscheiden dürfen. So weit geht Peter Franzen von Franzen an der Kö nicht. „Mit Blick auf unsere Angestellten und deren Familien sind wir dafür, dass der Sonntag besonders geschützt wird.“ Er sei auch nicht für acht Verkaufssonntage, wie ihn die schwarz-gelbe Landesregierung fordere. Zumal der Einzelhandel an diesen Sonntagen sowieso kein Geld verdiene. „Das ist allerdings am verkaufsoffenen Adventssonntag anders. Da ist die Frequenz deutlich höher, so dass uns jetzt hohe Umsätze verlorengehen. Wir sind ziemlich erschüttert.“

Am meisten ärgere ihn die Kurzfristigkeit der Entscheidung. „Verdi hätte viel früher klagen können, so dass wir und unsere Mitarbeiter eher Klarheit gehabt hätten.“ Das hatte Verdi am Montag zumindest fürs neue Jahr wie berichtet auf WZ-Anfrage angekündigt. Die Frage wird dann sein, wie erfolgreich die Verdi-Klagen auf Grundlage des neuen Gesetzes sein werden. Allerdings auch, ob das neue Gesetz vor den Richtern standhält.