Solaranlage auf dem Dach - Arbeitszimmer absetzbar

Berlin (dpa/tmn) - Eine Photovoltaikanlage ist nicht nur gut für das Klima, für Hausbesitzer lohnt sich eine solche Anlage auch steuerlich. Denn Eigenheimbesitzer können dann ein häusliches Arbeitszimmer von der Steuer absetzen.

Haben Hausbesitzer eine Photovoltaikanlage installiert, können sie ein Arbeitszimmer steuerlich geltend machen. Darauf weist der Bund der Steuerzahler in Berlin hin. Die Voraussetzung: Der erzeugte Strom fließt ins öffentliche Netz und der Hausbesitzer bekommt dafür Geld. Die Verwaltung der Anlage muss außerdem in dem betreffenden Arbeitszimmer stattfinden.

„Allerdings muss durch die Photovoltaikanlage auch wirklich ein gewisser Verwaltungsaufwand entstehen“, erklärt Anita Käding vom Steuerzahlerbund. Nur die Abrechnungen eines Energieversorgers zu kontrollieren oder regelmäßig den Gewinn zu ermitteln, reiche nicht aus. Denn die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer dürfen nur dann abgezogen werden, wenn dieses Zimmer auch tatsächlich erforderlich ist. Absetzbar sind Kosten von bis zu 1250 Euro im Jahr.