Steuer-Urteil zu Sprachunterricht im Kindergarten
Berlin (dpa/tmn) - Immer mehr Eltern schicken ihre Kinder in einen Kindergarten, in dem ausländische Sprachkenntnisse vermittelt werden. Das Steuerrecht würdigt dieses Engagement aber nicht in jedem Fall.
Zwar können die Kosten für die Kinderbetreuung steuerlich geltend gemacht werden, in der Regel aber nicht die Unterrichtskosten, erklärt der Bund der Steuerzahler in Berlin. Das Sächsische Finanzgericht fällte nun allerdings ein Urteil, von dem Eltern profitieren könnten.
In dem Fall erfolgte der Sprachunterricht im Kindergarten. Das Finanzamt wollte die zusätzlichen Kosten für die Sprachassistentin aber nicht anerkennen. Die Richter sahen das jedoch anders. Kosten für die spielerische Vermittlung von ausländischen Sprachkenntnissen anlässlich der Betreuung in einer Kindertagesstätte sind abzugsfähige Betreuungskosten, entscheiden sie (Aktenzeichen: 2 K 1522/10).
Eltern sollten sich das Urteil genau ansehen, empfiehlt der Bund der Steuerzahler. Denn Kinderbetreuungskosten können in Höhe von zwei Dritteln, bis maximal 4000 Euro, steuermindernd geltend gemacht werden. Erfolgt die Vermittlung der Fremdsprachenkenntnisse im Rahmen der Betreuung, so sind auch die Kosten für die spielerisch vermittelten Sprachkenntnisse Kinderbetreuungskosten.