Erben können Einsicht in Firmenunterlagen verlangen
Berlin (dpa/tmn) - Es kommt immer wieder vor, dass für den Geschäftsführer einer GmbH keine feste Vergütung vereinbart wird. Für Erben kann das ein Problem sein, denn sie können nur schwer ermitteln, wie viel Geld der verstorbene Geschäftsführer tatsächlich erhalten hat.
Nach einem Urteil des Kammergerichts Berlin haben Erben daher ein Recht auf Einsicht in die entsprechenden Unterlagen der Firma (Aktenzeichen: 23 U 175/10). Darauf weist die Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im Deutschen Anwaltverein hin.
In dem Fall war der Erblasser Geschäftsführer einer GmbH. Eine feste Vergütung für seine Arbeit war nicht vereinbart. Nach dem Tod wollten die Erben die Vergütung exakt ermitteln. Sie verklagten daher die GmbH auf Auskunft über die erzielten Jahresumsätze und wollten unter anderem die Bilanzen sowie die Gewinn- und Verlustrechnungen einsehen.
Nachdem die Erben vor dem Landgericht scheiterten, hatten sie vor dem Kammergericht Erfolg. Es verurteilte die GmbH zur Vorlage der entsprechenden Unterlagen. Eine Geschäftsführertätigkeit werde in der Regel bezahlt. Die Erben könnten diese Vergütung aber ohne die entsprechenden Papiere nicht ermitteln. Der beklagten GmbH sei der Aufwand der Auskunftserteilung zumutbar.