Für eine Steuererklärung besteht eine vierjährige Frist. Diese gelte aber nur für Menschen, die nicht zur Steuererklärung verpflichtet sind. Die freiwillige Abgabe betreffe in der Regel Arbeitnehmer der Lohnsteuerklasse I und Ehepaare der Steuerklasse IV.
Erstattungen erhielten vor allem Steuerzahler mit größeren Lohnschwankungen im Laufe des Jahres und Ehegatten mit unterschiedlichen Löhnen. Die Erklärung lohne auch bei absetzbaren Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen wie Begräbniskosten und haushaltsnahen Dienstleistungen wie der Gartenpflege.