Wer sich nach einem Wohnortwechsel nicht sicher sei, welches Amt für die Abwicklung das richtige ist, der könne seine fertigen Unterlagen auch an die Behörde am alten Wohnort schicken, sagt Markus Deutsch vom Deutschen Steuerberaterverband in Berlin.
Zwar sei das Finanzamt am neuen Wohnort zuständig, in der Praxis werde das aber nicht so streng gehandhabt. Die Ämter kümmerten sich ohnehin von alleine: „Wenn Behörden eines prüfen, dann ist es die Zuständigkeit“, sagt Deutsch. Durch die auf der Erklärung angegebene Adresse sei das leicht festzustellen. Selbstständige müssten sich aber bei der Steuerbehörde anmelden, wenn sie mit ihrem Gewerbe den Standort wechseln.