Steuerfreie Zigaretten: Geschenk an Verwandte rechtens

München (dpa/tmn) - Steuerfreie Zigaretten dürfen an Verwandte verschenkt werden. Das hat der Bundesfinanzhof in München entschieden. Ein Verstoß gegen Zollbestimmung liegt in diesem Fall nicht vor.

Nichtraucher dürfen im Ausland steuerfrei Zigaretten einkaufen und diese ihren Verwandten schenken. Dies sei kein Verstoß gegen die Zollbestimmungen, entschied der Bundesfinanzhof (BFH) in München in einem am Mittwoch (30. November) veröffentlichten Urteil (Aktenzeichen: VII R 59/10). Denn laut Urteil deckt auch derjenige einen Eigenbedarf, der aus eigenem Willen Geschenke für nahe Familienangehörige einkauft.

In dem verhandelten Fall war eine Familie nach Polen gereist, wo eine Frau, ihr Vater und beide Großeltern je eine Stange Zigaretten steuerfrei einkauften. Anschließend schenkten die Älteren ihre Zigaretten der Frau, diese wurde jedoch auf der Heimreise von einer mobilen Zollstreife gestoppt und die Beamten stellten einen Großteil der Zigaretten sicher, weil sie den Eigenbedarf der Frau überschritten. Dagegen klagte diese und bekam nun Recht.

Das Steuerprivileg stehe nicht nur Rauchern zu, die sich für den eigenen Bedarf in anderen Mitgliedstaaten mit billigen Zigaretten eindecken, sondern auch beschenkten Angehörigen, befanden die Richter. Bedingung ist, dass kein Transportunternehmen eingeschaltet wird.