Steuerfreier Hausverkauf: Vorsicht bei Zinsanteilen
Berlin (dpa/tmn) - Der Gewinn aus einem Immobilienverkauf ist steuerfrei, wenn zwischen Ankaufs- und Verkaufszeitpunkt mehr als zehn Jahre liegen. Doch Vorsicht bei Kaufpreisstundung oder Ratenzahlung: Zinsanteile sind nämlich nicht unversteuert zu haben.
Die Steuerfreiheit für einen Hausverkauf gilt laut Bund der Steuerzahler, wenn die Immobilie zwischen Kauf oder Bau und Verkauf ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurde. Wenn das Haus oder die Wohnung im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Jahren eigenen Wohnzwecken gedient hat, können sie ebenfalls steuerfrei veräußert werden.
Vorsicht ist geboten, wenn eine Kaufpreisstundung oder eine Ratenzahlung vereinbart wurde: „Bei solchen Zahlungsmodalitäten wird regelmäßig davon ausgegangen, dass die zu zahlenden Beträge einen Zinsanteil enthalten“, erklärt Anita Käding vom Bund der Steuerzahler. „Dieser Zinsanteil ist im Gegensatz zu dem Gewinn aus der Immobilienveräußerung nicht steuerfrei, sondern unterliegt stets der Besteuerung.“ Dies gilt auch, wenn ein Zinsanteil nicht ausdrücklich vereinbart wurde. In diesem Fall wird der Zinsanteil fiktiv mit 5,5 Prozent pro Jahr unterstellt.