Steuern sparen mit Hausschwammbeseitigung und Taubenabwehr
Berlin (dpa/tmn) - Nicht nur Handwerkerarbeiten und Dienstleistungen lassen sich absetzen - auch Schutzvorrichtungen am Haus gegen Graffiti, Pilze und Tauben helfen, die Steuerlast zu senken.
Mit der Betriebskostenabrechnung der Wohnung lassen sich Steuern sparen. „Viele Positionen können als haushaltsnahe Dienstleistungen oder Handwerkerleistungen bei der Einkommensteuererklärung angegeben werden“, erklärt Anita Käding vom Bund der Steuerzahler in Berlin. „Vielfach unbekannt ist jedoch, dass auch exotische Positionen wie Dachrinnenreinigung, Graffiti- oder Hausschwammbeseitigung, die Installation oder Reparatur von Insektenschutzgittern, Maßnahmen zur Pilzbekämpfung oder zur Taubenabwehr abgesetzt werden können.“
Mieter sollten die Betriebskostenabrechnung nach solchen Punkten durchforsten und in der Einkommensteuererklärung angeben. Am komfortabelsten ist es für die betreffenden Mieter, wenn der Vermieter eine Bescheinigung ausstellt und auflistet, welche Positionen als Handwerkerleistungen und als haushaltsnahe Dienstleistungen in die Einkommensteuererklärung gehören.
Ein Muster für so eine Bescheinigung und eine Liste aller absetzbaren Kostenarten kann im Internet auf der Seite des Bundesfinanzministeriums heruntergeladen werden. „Für Wohnungs- und Hauseigentümer, die Eigennutzer sind, gilt grundsätzlich natürlich das Gleiche. Auch sie können diese Kosten geltend machen“, erklärt Käding. Bei Vermietern hingegen stellen solche Kosten Werbungskosten dar.