Stimmt die Lebensversicherung? Zum Nachrechnen auffordern
Düsseldorf (dpa/tmn) - Von Cent-Beträgen bis zu fünfstelligen Summen: In dem Rahmen hat sich Ergo laut einer Sprecherin bei Hunderttausenden Lebensversicherungs-Kunden bei der Ermittlung von Erträgen und Gutschriften verrechnet.
Was können Verbraucher nun tun?
Verbraucher haben wenig Möglichkeit, die Kalkulation für ihre Lebensversicherung selber nachzurechnen. „Im Grunde kann ich das nicht selber berechnen, weil ich für diese Berechnungen Werte haben müsste, die im geheimen Geschäftsplan des Versicherers verankert sind“, erklärt Elke Weidenbach von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Der Kunde hat kein Recht, in diese Geschäftszahlen Einblick zu bekommen. „Das heißt letztendlich muss ich mich auf das verlassen, was der Versicherer mir sagt.“ Aber: Der Kunde kann die Zahlen anzweifeln und die Versicherung auffordern, noch einmal nachzurechnen.
Dafür muss man natürlich erst einmal einen Grund für Zweifel haben. „Das ist das Problem, dass man überhaupt erstmal einschätzen können muss, ob diese Zahl, die mir da genannt worden ist, wohl realistisch ist oder nicht.“ Aufmerksam werden könnten Kunden aber etwa dann, wenn sie eine Mitteilung vom Versicherer bekommen, dass etwas korrigiert wurde.
Wer danach trotzdem immer noch Zweifel hat, kann sich auch an den Ombudsmann für Versicherungen wenden. Der Ombudsmann kann eine für den Versicherer verbindliche Entscheidung treffen, erklärt Weidenbach. Sagt er, dass ein paar Hundert Euro zu wenig entrichtet wurden, muss der Versicherer diese fehlende Summe nachzahlen.
Allerdings gilt es, eine Frist einzuhalten, bevor man den Ombudsmann einschalten kann: Fordert man den Versicherer zur Nachberechnung auf, muss man ihm sechs Wochen Zeit geben zu antworten. Hat er dann noch nicht reagiert, kann man den Ombudsmann einschalten. Hat er in dieser Zeit eine Antwort geschickt, können Kunden sich auch mit dieser - wenn sie damit nicht zufrieden sind - an den Ombudsmann wenden.
Für Versicherungen gibt es zwei Ombudsmänner - einen ausschließlich für die private Krankenversicherung, der zweite ist auch für den Bereich Lebensversicherungen zuständig. Die Adresse haben die Verbraucherzentralen - oder Verbraucher finden sie im Internet. Dort können sie auch gleich ihre Beschwerde einreichen.