Streit um Blindengeld: Keine Abgaben an die Kasse zahlen
Stuttgart/Berlin (dpa/tmn) - Die Bundesländer zahlen in der Regel jedem Blinden das sogenannte Landesblindengeld. Wer es erhält, muss dafür keine Abgaben an die gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung zahlen.
Demnach wird das Blindengeld gezahlt, um behinderungsbedingte Mehraufwendungen abzudecken.
Der Fall: Ein 85-Jähriger bekam seit 2012 monatlich 234 Euro Blindenhilfe. Der Rentner war freiwillig gesetzlich kranken- und pflegeversichert. Als die Kasse von der Zahlung im Jahr 2013 erfuhr, erhöhte sie die laufenden Versicherungsbeiträge. Der Mann sollte monatlich rund 30 Euro mehr zahlen und rückwirkend eine Nachforderung von rund 200 Euro begleichen. Dagegen klagte der Rentner.
Das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg (Az.: L 11 KR 888/15): Die Richter des Landessozialgerichts gaben ihm Recht. Das Landesblindengeld ist nach ihrer Auffassung in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung nicht beitragspflichtig. Die Zahlung sei nicht dafür gedacht, den gewöhnlichen Lebensbedarf zu finanzieren. Mit dem Betrag sollen blinde Menschen die Möglichkeit haben, sich erforderliche Mittel wie einen blindengerechten Computer oder Lesehilfen zu kaufen, damit sie an der Gesellschaft teilhaben können.