Streit um Rückzahlung von Kreditgebühren
Karlsruhe/Berlin (dpa) - Banken müssen zu Unrecht erhobene Bearbeitungsgebühren für Kredite zurückzahlen. Doch zwei Monate nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs zeigt sich: So einfach wie es klingt, ist es nicht.
Für Verbraucher geht es um bares Geld: Bearbeitungsgebühren für Kredite, die zusätzlich zu den Zinsen erhoben werden, sind nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs unzulässig. Doch Banken und Sparkassen weigern sich derzeit, das Geld zurückzuerstatten, so die Erfahrung von Verbraucherschützern.
Was ist das Problem?
Knackpunkt aus Sicht der Banken ist vor allem die Frage, wann die Verjährungsfrist beginnt - nach drei oder zehn Jahren. Der Bankenfachverband argumentiert, die Frist laufe drei Kalenderjahre nach Zahlung der Bearbeitungsgebühr ab. Wie der Bundesgerichtshof das sieht, gehe allerdings auch aus der Urteilsbegründung nicht hervor, erklärt die Deutsche Kreditwirtschaft: „Hier warten wir auf ein weiteres BGH-Urteil, das für Oktober 2014 angekündigt wurde“. Bis dahin würden die Institute auf die ausstehende Entscheidung verweisen, wenn sie davon ausgingen, dass eine Verjährung vorliegen könnte.
Um welches Volumen geht es?
Nach Angaben von Verbraucherschützern wurden Bearbeitungsentgelte in Höhe von bis zu 3,00 Prozent des Nettodarlehensvertrages verlangt. Im Schnitt nahmen Verbraucher im vergangenen Jahr der Auskunftei Schufa zufolge fast 8000 Euro auf, rund 7,7 Millionen neue Ratenkreditverträge wurden geschlossen. Allerdings haben die meisten Banken und Sparkassen nach Angaben des Bankenfachverbandes in den vergangenen beiden Jahren keine Bearbeitungsgebühren für Verbraucherkredite mehr verlangt. Die ersten hätten sie bereits vor drei Jahren abgeschafft, andere zogen nach. „Aufgrund des Marktdrucks verzichteten immer mehr darauf“, sagt ein Sprecher des Verbandes, der 60 Kreditbanken vertritt.
Um wie viele Fälle handelt es sich?
Dem BGH liegen etwa 100 gleichgelagerte Fälle vor. Etliche Verfahren sind bei anderen Gerichten anhängig. Wie viele Verbraucher tatsächlich betroffen sind und was an Rückforderungen auf die Institute zukommt, ist schwer abzuschätzen - nicht zuletzt wegen der noch ungeklärten Frage der Verjährung. Das Interesse der Bankkunden scheint jedenfalls groß zu sein: Bei der Verbraucherzentrale des bevölkerungsreichsten Bundeslandes, Nordrhein-Westfalen, wurde seit dem höchstrichterlichen Urteil Mitte Mai der Musterbrief zur Rückforderung der Gebühr rund 53 000 Mal abgerufen.
Wie viele Verbraucher haben sich bisher beschwert?
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) bekommt nach eigenen Angaben aus allen Verbraucherzentralen Rückmeldungen, dass es Diskussionen um die Erstattung der Gebühr gibt. Allein die Verbraucherzentrale Thüringen berichtet von bisher etwa 180 Anfragen. „Das ist aber sicher nur die Spitze des Eisberges“, sagt Verbraucherschützer Andreas Behn.
Haben die Institute die abgeschaffte Gebühr auf die Zinsen draufgeschlagen?
Angesichts der ohnehin niedrigen Zinsen lässt sich dies nach Auskunft der FMH-Finanzberatung kaum nachvollziehen. „Wenn ich mich derzeit am Markt behaupten will, dann geht das über den Zinssatz und der ist im Moment niedrig“, sagt Finanzexpertin Sigrid Herbst.
Was bringt das Urteil noch?
Aus Sicht von Verbrauchschützern beseitigt die höchstrichterliche Entscheidung einige juristische Unklarheiten. Zugleich schiebe sie dem Erfindungsreichtum der Geldhäuser bei Gebühren einen gewissen Riegel vor, sagt Finanzexperte Behn. Das Gericht hatte klargestellt, dass Banken Kosten für Tätigkeiten, die sie in eigenem Geschäftsinteresse erbringen oder zu denen sie verpflichtet sind, nicht auf Kunden abwälzen dürfen.