Suche nach Versöhnung: Täter-Opfer-Ausgleich kann helfen
Berlin (dpa/tmn) - Jeder kann Opfer einer Straftat werden. Meist bleibt auch Monate später noch die Frage präsent: „Warum ich?“ Eine Begegnung mit dem Täter kann helfen, das mitunter traumatische Erlebnis zu verarbeiten.
Die wichtigsten Fragen und Antworten zum „Täter-Opfer-Ausgleich“ (TOA).
Was bedeutet „Täter-Opfer-Ausgleich“ konkret?
„Hierbei handelt es sich um eine Form der außergerichtlichen Konfliktbewältigung“, erläutert eine Sprecherin des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz. Ziel ist, sowohl eine Versöhnung oder Befriedung als auch eine Wiedergutmachung zu vereinbaren.
Bei welchen Delikten kommt ein „Täter-Opfer-Ausgleich“ in Frage?
Grundsätzlich bei allen Delikten. „Voraussetzung ist, dass sowohl Opfer als auch Täter auf freiwilliger Basis den Ausgleich wollen“, sagt Christoph Willms vom Servicebüro für Täter-Opfer-Ausgleich und Konfliktschlichtung in Köln.
Was bringt das dem Opfer?
Der Täter-Opfer-Ausgleich bietet die Chance, dass man sein persönliches Sicherheitsgefühl unter Umständen wieder zurückgewinnen kann, erklärt Bianca Biwer, Bundesgeschäftsführerin bei der Opferhilfsorganisation Weisser Ring in Mainz. Denn häufig werde der Täter von einer anonymen Bedrohung zu einem konkreten Menschen, vor dem man sich möglicherweise nicht mehr zu fürchten braucht.
Was hat der Täter von einem „Täter-Opfer-Ausgleich“?
Das Ergebnis des Ausgleiches wird der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht präsentiert, das über das Strafmaß entscheidet. Verläuft der Ausgleich erfolgreich, dann kann sich dies für den Täter strafmindernd auswirken - sogar eine Verfahrenseinstellung sei möglich, erklärt Willms.
Was spricht sonst noch für den Täter-Opfer-Ausgleich?
„Durch die Konfrontation mit dem Opfer und das Kennenlernen der Tatfolgen besteht eine erhöhte Aussicht, dass der Täter zur Einsicht in das begangene Unrecht gelangt“, sagt die Ministeriumssprecherin. Das kann zur Folge haben, dass er künftig sein Verhalten ändert. Womöglich verringert dies die Gefahr, dass er erneut straffällig wird.
Wie läuft das Verfahren in etwa ab?
Beide Seiten haben die Möglichkeit, einen gemeinsamen neutralen Vermittler in Anspruch zu nehmen. Er hilft bei der Aufarbeitung der Tat und beim Aushandeln einer Wiedergutmachungsvereinbarung. „Dabei handelt es sich um speziell geschulte Mediatoren“, erläutert die Ministeriumssprecher. Mögliche Adressen sind dafür die TOA-Fachstelle oder der Weisse Ring. Die Teilnahme sei in jedem Fall für das Opfer kostenlos. Der Täter muss gegebenenfalls - je nach Vereinbarung mit dem Opfer - für eine Wiedergutmachungsleistung aufkommen. Denn unter Umständen kommt er für einen Schadensausgleich auf - als Zeichen seiner Reue überweist er eine bestimmte Summe als Wiedergutmachung an das Opfer - ohne dass dafür ein weiteres Zivilverfahren nötig ist.
Seit wann gibt es den Täter-Opfer-Ausgleich in Deutschland?
Solche Projekte gab es erstmals in den 1980er Jahren für straffällig gewordene Jugendliche. Nach den ersten positiven Erfahrungen wurde der Täter-Opfer-Ausgleich im Jugendgerichtsgesetz verankert. Seit Anfang der 1990er Jahre gibt es die Möglichkeit auch für Erwachsene. Bislang wird sie selten genutzt - 2014 kam der Täter-Opfer-Ausgleich nach Angaben des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz in höchstens rund 20 000 Fällen zum Einsatz - soweit Schätzungen aus noch nicht abgeschlossenen Statistiken. Gemessen an der Zahl der Gerichtsverfahren pro Jahr - sei dies bislang noch sehr wenig.