U-Bahn-Treppe nicht geräumt: Schmerzensgeld für Sturz rechtens
Berlin (dpa/tmn) - In Großstädten müssen U-Bahn-Zugänge bei Schnee- und Eis regelmäßig geräumt werden. Passiert das nicht und kommt es zum Sturz, kann der Betreiber zur Kasse gebeten werden.
Insbesondere bei stark frequentierten U-Bahn-Zugängen reiche es nicht aus, wenn die Treppen alle drei Stunden gesäubert werden, befand das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg. Passanten haben in diesem Fall Anspruch auf Schmerzensgeld, wenn sie stürzen und sich verletzen (Az.: 215 C 116/10).
In dem verhandelten Fall war eine Fußgängerin bei Schneeglätte auf der Treppe zum Berliner U-Bahnhof Kurfürstendamm gestürzt und hatte sich dabei verletzt. Die Treppe war zum Unfallzeitpunkt glatt, da mindestens die oberen Treppenstufen verschneit und vereist, jedoch nicht gestreut waren. Die Frau klagte auf Schmerzensgeld.
Mit Erfolg: Das Gericht sprach ihr unter anderem rund 2600 Euro zu. Denn der beauftragte Winterdienst sei seiner Räumpflicht nicht ausreichend nachgekommen. Auch wenn die Reinigungspflichten unter dem Vorbehalt des Zumutbaren stünden, sei zu berücksichtigen, dass es sich nicht um ein privates Eigenheimgrundstück handele, sondern um einen der größten U-Bahnhöfe der größten Stadt Deutschlands. Bei der intensiven Nutzung dieses Zugangs sei eine Reinigung im Drei-Stunden-Rhythmus zu wenig.