Unterbringung im Pflegeheim - Privatwohnung nicht absetzbar
Neustadt/Weinstraße (dpa/tmn) - Wer in einem Pflegeheim lebt, aber gleichzeitig noch Miete für eine private Wohnung zahlen muss, kann diese Mietkosten nicht von der Steuer absetzen. So entschied das Finanzgericht Rheinland-Pfalz in Neustadt/Weinstraße in einem Urteil.
Nach dem Richterspruch sind die Mietzahlungen für die private Wohnung keine sogenannten außergewöhnlichen Belastungen und daher steuerlich irrelevant (Az.: 5 K 2017/10). Das Gericht wies damit die Klage einer 86-jährigen Frau ab. Die alleinstehende Klägerin musste wegen ihres angegriffenen Gesundheitszustands in einem Pflegeheim leben. Allerdings fielen zugleich für mehrere Monate noch Mietzahlungen an, da ihr Vermieter auf der Einhaltung der Kündigungsfrist für die private Wohnung bestand. Diese Kosten in Höhe von 830 Euro wollte sie als außergewöhnliche Belastungen von der Steuer absetzen.
Finanzamt und Finanzgericht winkten jedoch ab. Als steuerlich relevante Belastung kämen allenfalls die Kosten für die Heimunterbringung in Betracht, soweit sie die Klägerin selbst tragen müsse.